Astrid Rothe-Beinlich: Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden
Seit 1911 gibt es den Internationalen Frauentag, der mittlerweile weltweit begangen wird, um für Frauenrechte zu sensibilisieren und auf den stetigen Kampf von Frauen für echte Gleichstellung aufmerksam zu machen.
“Auch unsere grüne Fraktion gratuliert zum Internationalen Frauentag allen Frauen und Mädchen und erinnert daran, dass Gleichstellung zwar vielerorts auf dem Papier steht, mit der gelebten Praxis jedoch oftmals wenig gemein hat“, so Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag.
2015 lautet das Motto der Vereinten Nationen zum Internationalen Frauentag: „Make It Happen“ (zu Deutsch: Lassen Sie es geschehen). In Deutschland ist das Motto auch in diesem Jahr „Heute für morgen Zeichen setzen!“.
“Unsere rot-rot-grüne Koalition hat die Frauen- und Gleichstellungspolitik für sich zu einem wichtigen Anliegen gemacht. So haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die bisherige Gleichstellungspolitik um eine aktive Politik für die Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen zu ergänzen. Dies soll sich künftig auch in Verwaltungshandeln und -organisation widerspiegeln“, so Rothe-Beinlich weiter.
“Unser erklärtes Ziel ist es zudem, struktureller Diskriminierung in sämtlichen Lebenslagen entgegen zu wirken. Wir wollen weiterhin den landesweiten Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt stärken und rechtsverbindlich Schutz und Hilfe bereit stellen. Den Maßnahmeplan gegen häusliche Gewalt werden wir endlich fortschreiben“, erläutert die grüne Frauenpolitikerin ihre Vorhaben.
“Wichtiges Thema für uns ist zudem die Problematik der prekären Beschäftigung von Frauen. Viele Frauen in Thüringen arbeiten zwar Vollzeit, müssen aber dennoch aufstocken, was ebenso wenig hinnehmbar ist, wie die Situation derer, die sich von Minijob zu Minijob hangeln. Uns muss zudem klar sein, dass Frauenarmut auch Kinderarmut bedeutet und zudem Altersarmut nach sich zieht“, gibt Astrid Rothe-Beinlich abschließend zu bedenken.
veröffentlicht am 06.03.2015
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