Es ist wichtig, dass das Gesetz zeitnah verabschiedet wird und die vorgesehene Entschädigung schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden kann, damit den betroffenen Menschen Genugtuung zuteil wird – erklärt Astrid Rothe-Beinlich zur umfassenden und zeitnahen Rehabilitierung nach 1945 verurteilter homosexueller Menschen am 5. Mai 2017 im Thüringer Landtag
veröffentlicht am 08.05.2017
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