Im Nachgang der „Umschreibung“ eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes durch die Landtagsdirektorin, die im Frühjahr 2017 zu Verwerfungen zwischen Abgeordneten und der Landtagsverwaltung führte, hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz heute im Thüringer Landtag eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen über die Reichweite des Akteneinsichtsrechts von Angeordneten durchgeführt. Die Sachverständige Frau Prof. Dr. Jelena von Achenbach hat den Mitgliedern des Ausschusses Fragen rund um die Auslegung der Geschäftsordnung des Landtages beantwortet.
Mit Blick auf die Anhörung stellt die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Diana Skibbe fest: “Die Landtagsverwaltung ist Dienstleisterin für alle Abgeordneten und steht nicht – wie von der CDU behauptet – in der Alleinverfügungsmacht des Präsidenten. Der Präsident ist genauso Abgeordneter wie alle anderen und deshalb ‚Erster unter Gleichen‘. Er hat spezielle Arbeitsaufgaben, steht aber hierarchisch nicht über den Abgeordneten. Wir haben es hier mit einer Selbstverwaltung des Parlaments zu tun. Im Rahmen dieser Selbstverwaltung und mit Blick auf die Dienstleistungsfunktion der Verwaltung ergibt sich daraus auch ein Recht der Ausschüsse und anderer Gremien sowie einzelner Abgeordneter, die Landtagsverwaltung mit der Erledigung von Aufgaben verbindlich zu beauftragen. Dazu gehörten u.a. das Erstellen von Gutachten und die Erarbeitung von Entwürfen zu Stellungnahmen für Ausschüsse.“
Dazu ergänzt Dorothea Marx von der SPD-Fraktion: “Die Landtagsverwaltung und der ihr vorstehende Landtagspräsident sind an das Neutralitätsgebot gebunden. Ihre Unparteilichkeit muss aber auch überprüfbar sein. Verschiedene Rechtspositionen innerhalb der Landtagsverwaltung und das Bearbeitungsverfahren bei der Erstellung von Gutachten müssen nachvollziehbar gemacht werden. Dies schließt auch Entwürfe und Zwischenergebnisse ein. Das wurde in der Anhörung sehr deutlich.“
Dazu die Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Astrid Rothe-Beinlich: “Im Mittelpunkt steht die Gleichheit aller Abgeordneten des Landtages. Es darf keine Informationsasymmetrie im Parlament geben. Für die Funktionsfähigkeit unseres Parlaments ist dies essentielle Grundvoraussetzung. Die Geschäftsordnung kann an der Stelle nicht weniger Rechte gewähren als unsere Verfassung.“
Im Rahmen der nächsten Sitzung des Justizausschusses am 8.12.2017 werden die Abgeordneten die Ergebnisse der Anhörung auswerten und Konsequenzen zur Auslegung der Geschäftsordnung ziehen.
Hintergrund:
Landtagspräsident Carius hat ein Gutachten erstellen lassen, nach dem es ihm angeblich gestattet sein soll, die Einsichtnahme in Landtagsakten durch Abgeordnete einzuschränken. Der Landtag hat den für Geschäftsordnungsfragen zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz damit beauftragt, diese Rechtsfrage ebenfalls zu prüfen. Die angehörten Sachverständigen sind dabei zu anderen Ergebnissen gelangt als die vom Landtagspräsidenten Carius eingesetzte Kommission. Abgeordnete hatten im Frühjahr 2017 Akteneinsicht nach § 114 Geschäftsordnung des Thüringer Landtages beantragt, nachdem Zweifel an der Neutralität der Arbeit des Landtagspräsidenten und der Landtagsverwaltung aufgekommen waren.
veröffentlicht am 27.10.2017
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