Im Thüringer Landtag fand heute die 1.Beratung zu mehreren Gesetzentwürfen zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen statt. Darin geht es zum einen um die Frage der Einführung neuer Staatsziele, wie Ehrenamt und Nachhaltigkeit in die Verfassung und zum anderen um den Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene.
Rothe-Beinlich und Henfling wollen Verfassungsfragen mit externem Sachverstand umfassend diskutieren
Im Thüringer Landtag fand heute die 1.Beratung zu mehreren Gesetzentwürfen zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen statt. Darin geht es zum einen um die Frage der Einführung neuer Staatsziele, wie Ehrenamt und Nachhaltigkeit in die Verfassung und zum anderen um den Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene.
„Wir wünschen uns dazu eine intensive Debatte unter Einbeziehung externen Sachverstands. Daher plädieren wir für die Einrichtung einer zeitlich befristeten `Enquetekommission Verfassung´. In dieser sollte dann beraten werden, wie mittels Präzisierungen Staatsziele derart in der Verfassung verankert werden können, dass sie nicht auf der Ebene des Symbolhaften verharren, sondern konkrete Wirkung entfalten”, so Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin und justizpolitische Sprecherin der Fraktion.
„Uns geht es zudem auch um die Frage, welche Staatsziele ausdrücklich in der Verfassung verankert werden sollten. Neben Ehrenamt und Nachhaltigkeit liegen uns dabei auch die Kinderrechte und der Antirassismus am Herzen. Entscheidend wird jedoch sein, diese Staatsziele dann auch mit entsprechenden Gesetzen, wie einem Ehrenamtsgesetz zu untersetzen,”, so Rothe-Beinlich weiter.
Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt:
„Mit der erneuten Einbringung unseres Gesetzentwurfes zur Stärkung der Direkten Demokratie wollen wir die Debatte zur Verfassungsänderung erweitern, um im Anschluss in einer Enquetekommission grundsätzlich über die Modernisierung unserer Verfassung zu reden. Dazu gehört aus unserer Sicht auch unbedingt, die Position der Menschen, die in Thüringen leben, zu stärken. Insbesondere das bisher strikt ausgelegte sogenannte Finanztabu muss dabei abgeschwächt werden – dies will unser Gesetzentwurf erreichen. Auch Quoren und das Wahlalter wollen wir senken.
Wir können uns aber auch weitere Änderungen vorstellen, um die Bürger*innenbeteiligung zum Beispiel durch die Einführung von Bürger*innenräten oder ähnlichem zu stärken. Diese Debatten werden wir demnächst intensiv auch mit Expert*innen in den parlamentarischen Gremien diskutieren.”
Bei Rückfragen: Pressesprecher Sebastian Arnold, Tel. (0361) 37 72666, (0151) 40 20 69 05
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Pressemitteilung 6-20
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veröffentlicht am 30.01.2020
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