Mündliche Anfrage mit Antwort der Landesregierung
Am 25.04.2012 hat das Verwaltungsgericht Dresden festgestellt, dass die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eingeführte Extremismusklausel rechtswidrig ist. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, das seit 2010 vom Bundesfamilienministerium gefordert wird, ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes zwar rechtens. Die Forderung jedoch, dass Projekte auch all ihre PartnerInnen auf deren Verfassungstreue überprüfen müssen und gegebenenfalls belangt werden können, falls das Ministerium mangelnde Verfassungstreue sieht, ist rechtswidrig, entschied nun das Gericht.
veröffentlicht am 22.05.2012
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