Astrid Rothe-Beinlich: Letztentscheidungsrecht des Ministers bei Beförderungen ist Geschichte
Seit 1994 wurde das Thüringer Richtergesetz nicht weiterentwickelt und war schon damals nicht auf der Höhe der Zeit. Mit dem nun verabschiedeten neuen Richter- und Staatsanwältegesetz setzt Rot-Rot-Grün ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die justizpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich, erklärt dazu:
“Es ist selten, dass ein Minister bereit ist sich in eigenen Befugnissen zu beschränken. Der beschlossene Wegfall des Letztentscheidungsrechts des Justizministers bei Beförderungen zugunsten einer Einigungspflicht mit der Richterschaft ist solch ein seltener Fall, der zeigt, wie wichtig uns die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz ist.“
Darüber hinaus gehen mit dem ab 01.01.2019 in Kraft tretenden neuen Richter- und Staatsanwältegesetz zahlreiche Verbesserungen im Bereich des Beurteilungswesens und der Mitbestimmungsrechte einher.
“Hier haben wir viele Anregungen und Formulierungen der Verbände aus der Anhörung teilweise wortgleich übernommen. Besonders wichtig ist mir dabei hervorzuheben, dass nun erstmals auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter Vertretungen bilden können, um in eigenen Angelegenheiten mitbestimmen zu können. Bedauerlich bleibt, dass es keinerlei Änderungsanträge seitens der Opposition gab, die das Gesetzesvorhaben mit markigen Worten ablehnte. Wer sich jedoch nicht einbringt und keine eigenen Vorschläge unterbreitet, darf sich hinterher auch nicht beschweren“, ist Rothe-Beinlich überzeugt.
Auch auf das Erfordernis der Verjüngung der Justiz gibt das neue Gesetz passende Antworten. Dazu erklärt die grüne Rechtspolitikerin abschließend:
“Die Angleichung der Ruhestandsregelungen der Richterinnen und Richter an die übrigen Beamtinnen und Beamten hat zur Folge, dass die Richterinnen und Richter nicht mehr automatisch mit 65 in den Ruhestand gehen, sondern dies von 62 bis 67 tun können. Die Altersstruktur in der Richterschaft kann so sehr viel flexibler verjüngt werden, ohne die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Damit schaffen wir die Grundlage für eine auch in Zukunft leistungsfähige Justiz im Freistaat.“
veröffentlicht am 08.11.2018
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