Mündliche Anfrage mit Antwort der Landesregierung
In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2014 zu Gemeinschaftsunterkünften in Thüringen wird bei der Antwort zu Frage 7, die nach vorhandenen Angeboten der Sozialarbeit und psychologischer Betreuung fragt, zwar auf Angebote der Sozialbetreuung eingegangen, aber nicht auf Angebote der psychologischen Beratung. Zudem vertritt die Landesregierung die zu hinterfragende Rechtsauffassung, dass eine generelle dezentrale Unterbringung gegen § 53 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz verstößt.
veröffentlicht 21.02.2012
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