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Statement von Astrid Rothe-Beinlich zur Änderung von § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

Statement von Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag zur heutigen Bundesratsentscheidung zur Änderung von § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz:

„Heute hat der Bundesrat mit seiner Ablehnung des Antrages aus Berlin und Thüringen eine fatale Entscheidung getroffen. Humanitäre Aufnahmeprogramme der Länder dürfen demzufolge einfach dem politischen Opportunismus eines Bundesinnenministers ausgeliefert sein. Dass der Bund angesichts der dramatischen Situation auf den griechischen Inseln lediglich insgesamt 2750 Geflüchtete aufnehmen will, zeigt einmal mehr, wie wichtig das Engagement Thüringens, der Länder und der Kommunen bei der humanitären Aufnahme der Geflüchteten ist und bleibt. Wir jedenfalls werden weiter für die Aufnahme aller Geflüchteten von den griechischen Inseln streiten.“

„Die Thüringer CDU verfällt leider immer mehr in menschenfeindliche und populistische Stimmungsmache. Sicher gibt es auch Problemlagen, die vor allem organisatorisch gelöst werden müssen. Chaotische Zustände lassen sich in Thüringen jedoch beim besten Willen nicht erkennen. Offenbar will die CDU mit Aussagen wie zu Suhl gezielt die Stimmungslagen am rechten Rand bedienen. Verantwortungsvolle Politik sieht für uns jedenfalls ganz anders aus,“ so Rothe-Beinlich.

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