Astrid Rothe-Beinlich fordert Klarheit für Schülerinnen und Schüler
Angesichts der aktuellen Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie wird auch in Thüringen darüber diskutiert, ob man für dieses Schuljahr auf das zwangsweise Sitzenbleiben verzichtet. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht für die derzeitigen Schulschließungen bestraft werden. Wir brauchen daher jetzt die Klarheit für alle Schülerinnen und Schüler, dass dieses Schuljahr nicht zwangsweise wiederholt werden muss. Wer das Schuljahr jedoch freiwillig wiederholen möchte, soll die Möglichkeit dazu selbstverständlich erhalten. Das ist schließlich pädagogisch sinnvoll und geboten. Allerdings ist es nur gerecht, leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler oder solche, die aufgrund einzelner schlechter Noten mangels Ausgleichsmöglichkeit nun versetzungsgefährdet sind, in diesem Jahr nicht hängen zu lassen. Stattdessen wollen wir eine intensive Förderung dieser Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr ermöglichen.“
Die grüne Bildungspolitikerin ergänzt weiter, dass auch die Besondere Leistungsfeststellung (BLF) in diesem Schuljahr nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden kann. „In diesem Jahr sollte deshalb mit der Versetzung in die Qualifikationsphase der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen automatisch der mittlere Schulabschluss vergeben werden. Das ist schließlich auch in anderen Bundesländern geübte Praxis. In dieses Krisenzeiten müssen wir uns schließlich auf das Wesentliche konzentrieren“, so Rothe-Beinlich weiter.
Abschließend macht Astrid Rothe-Beinlich darauf aufmerksam, dass nun vorgesehen sei, die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen auch auf Alleinerziehende und die Kinder von Pädagoginnen inklusive Erzieherinnen und Schulbegleiter*innen auszuweiten. „Das begrüßen wir außerordentlich. Sofern es der Infektionsschutz zulässt, braucht es eine Entlastung sowohl für diejenigen, die in diesen Zeiten beruflich Kinder betreuen oder unterrichten. Alleinerziehende, gerade wenn diese einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, sind ohnehin besonders gefordert, daher ist deren Zugang zur Kinderbetreuung ebenfalls überfällig.“
Bei Rückfragen: Christian Herrmann, Tel. (0361) 37 72654, (0151) 40 20 69 11
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
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