Mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung zum Vizepräsidenten und Asyl-Richter am Verwaltungsgericht Gera, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Schon in der Vergangenheit hat die Berichterstattung ein eindeutiges Bild der einseitigen Entscheidungspraxis Fuchs‘ gezeichnet. Wenn die jetzt dank der Antifa Freiburg bekannt gewordenen Äußerungen im Internetforum „TraMiZu“ dem Richter Christian Bengt Fuchs zugeordnet werden können, wären damit rassistische, homophobe, frauenfeindliche und verfassungswidrige Überzeugung tragfähig belegt. Die Person, die die aufgeführten Äußerungen getätigt hat, steht in ihren Überzeugungen fernab der Wertebasis unseres Grundgesetzes. Sollten sich die Recherchen bestätigen, sehen wir nicht, wie diese Person weiter als Richter*in tätig sein könnte.“
Angesichts der zunehmenden Unsicherheit bei Kindergartenträgern, ob das Landesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ nach 2024 weitergefördert wird, zeigt sich Astrid Rothe- Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, besorgt: „Wir haben hart dafür gekämpft, dass wir das seit 2016 in Thüringen erfolgreich etablierte Programm mit Landesmitteln sichern konnten. Unser Ziel war zudem, das Sprach-Kita Programm mit dem ähnlich strukturierten Programm „Vielfalt vor Ort begegnen“ zu einem gemeinsamen Landesprogramm weiterzuentwickeln. Auch deshalb ist es notwendig, Sprach-Kitas – synchron zu „Vielfalt vor Ort begegnen“ – ebenfalls mindestens bis 31. Dezember 2025 weiter zu fördern. Andernfalls droht hier eine Förderlücke, die wir uns angesichts der enormen Herausforderungen bei der Sprachbildung nicht leisten können.“
Die aus Thüringen und Bremen abgegebene Protokollerklärung begrüßt die bündnisgrüne Fraktion ausdrücklich. „Wir teilen ganz klar die Einschätzung, dass auch Geflüchtete schnellstmöglich Zugänge zu Bildung, Ausbildung und zum Arbeitsmarkt bekommen. Nur so kann Integration gelingen. Deshalb muss auch endlich Schluss sein mit den Arbeitsverboten“, so Rothe-Beinlich weiter.
Fakt ist: Die Lage für die Jesid*innen im Irak lässt weiterhin nicht im Entferntesten zu, sie dorthin zurückzuschicken. Deshalb ist ein bundeseinheitlicher Schutz für sie überfällig. Auf der Tagesordnung der Konferenz stehen neben diesem Antrag aber auch zahlreiche Forderungen nach Asylrechtsverschärfungen.
Wir, Migrations- und Menschenrechtspolitiker*innen im Bund und Länder von Bündnis
90/ Die Grünen begrüßen den Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsens für einen bundesweiten Abschiebungsstopp für Êzîd*innen auf der
Innenministerinnenkonferenz und appellieren an die Bundesinnenministerin und die
Innenminister*innen und -senator*innen der Länder den Abschiebungsstopp für
Êzîd*innen zu beschließen.
„Vor 71 Jahren entwickelte sich ein Streik für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ost-Berlin zu einem landesweiten Aufstand gegen die SED-Diktatur, der schließlich blutig niedergeschlagen wurde. Am 17. Juni gedenken wir der Opfer, Toten und Verhafteten und erinnern zugleich an den ersten mühsam erkämpften Schritt zur Beendigung der SED-Diktatur in Ostdeutschland. Wir gedenken aller, die im Widerstand gegen die Willkür ihr Leben ließen. Zudem gilt unsere Unterstützung denen, die in der Folge zu Opfern des SED-Unrechts wurden und noch heute mit den Folgen zu leben haben.“
„Wir schaffen damit eine große Entlastung für Jurastudierende. Mit einem Bachelorabschluss eröffnen sich Perspektiven, unabhängig vom Bestehen des Staatsexamens. Damit werden erworbene Kenntnisse und erbrachte Leistungen formell honoriert. Das kann den Prüfungsstress und die Belastungen der Examensvorbereitung ein wenig abmildern.“
„Wir haben von Beginn an mit unserer Gesetzesinitiative deutlich gemacht, dass wir den Betreuungsschlüssel senken wollen und ich bin froh, dass wir Wort halten konnten. Denn es ist kein Geheimnis, dass es ohne den Druck von Erzieher*innen, Eltern, Trägern und Gewerkschaften schwer geworden wäre, die CDU von einer Zustimmung zu unserem Gesetz zu überzeugen. Für dieses Engagement mit Demonstrationen und vielfältigen Aktionen bin ich daher von ganzem Herzen dankbar.“
Mit Blick auf die aktuelle Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan betont Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Abschiebungen setzen immer eine Aufnahmebereitschaft des Landes voraus, in welches abgeschoben werden soll. Dafür werden regelmäßig Abkommen mit den Herkunftsländern geschlossen. Jetzt über Abschiebungen nach Afghanistan zu fantasieren, ist blanker Populismus. Konsequent durchdacht würden derartige Abschiebungen Verhandlungen und vertragliche Vereinbarungen mit den Taliban erfordern. Und dann bleibt noch immer die menschenrechtswidrige Lage in Afghanistan. Fakt ist: In Länder, in denen Lebensgefahr, politische Verfolgung oder Folter droht, dürfen wir nicht abschieben. Das ist die Grenze, die auch die Genfer Flüchtlingskonvention zieht.“
Der Kompromiss sieht eine deutliche Verbesserung des Personalschlüssels auf 1:12 für Kinder über drei und 1:6 für Kinder zwischen zwei und drei Jahren vor. Eine Allianz aus Trägern, Gewerkschaften und Elternvertretungen hat sich in den letzten Wochen insbesondere für eine Verständigung auf 1:12 starkgemacht.
Wir dürfen die Errichtung von Abschiebezentren in Thüringen nicht zulassen. Die Pläne der CDU führen zu Isolation, erheblichen psychischen Belastungen und großen Integrations- und Teilhabehindernissen. Wir setzen uns weiterhin für die zügige kommunale Unterbringung möglichst dezentral und in Wohnungen ein. Ziel muss sein, Geflüchteten schnellstmöglich Teilhabe an der Gesellschaft und Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Vorschlag der CDU – orientiert an den bayrischen AnkER-Zentren – bewirkt das vollkommene Gegenteil. In der Anhörung haben nicht nur Flüchtlings(schutz)organisationen, sondern auch die Kirchen und der Sachverständigenrat Migration vor Orten der Hoffnungslosigkeit, wie sie die CDU will, gewarnt. Ein solches Zentrum wäre mit hohen Belastungen für Geflüchtete und Kommunen verbunden, ohne überhaupt eine Entlastung herbeizuführen. Eine „Sortierung“ Geflüchteter nach ihrer Bleibeperspektive ohne individuelle Prüfung ihres Grundrechtes auf Asyl darf es nicht geben.“
Nun gilt: Wenn Schulträger 2023 oder 2024 einen Inflationsausgleich an ihre Lehrkräfte, Sonderpädagogische Fachkräfte oder Erzieher*innen im Primarbereich gezahlt haben oder zahlen, bekommen sie auf Antrag 80% erstattet.