Bei der heutigen Abstimmung des CDU-Schulgesetz-Entwurfes haben die Abgeordneten Herold und Laudenbach der AfD-Fraktion offenbar doppelt abgestimmt. Zudem hat der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, die Stimmkarte eines nicht anwesenden AfD-Abgeordneten, Herrn Braga, eingeworfen, auch diese fand sich doppelt in der Wahlurne wieder.
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Was für ein unwürdiges Possenspiel. Für uns ist und bleibt die CDU-Fraktion in der Verantwortung. Mit ihr haben wir als rot-rot-grün eine Vereinbarung getroffen. Prof. Voigt steht in der Pflicht, die notwendigen mindestens 18 Stimmen aus seiner Fraktion für die Auflösung des Landtages und damit die versprochenen Neuwahlen zu liefern. Wir stehen zu unserem Wort. Unsere Abgeordneten werden den Auflösungsantrag alle unterschreiben.
„Die Gefahr einer Kooperation zwischen CDU und AfD ist seither nicht geringer geworden. Aus vielen Kommunalparlamenten sind Fälle von gemeinsamen Anträgen bekannt. Und erst gestern hat der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke der CDU hier im Parlament eine erneute Zusammenarbeit angeboten. Für alle demokratischen Parteien und natürlich auch für die Gesellschaft als Ganzes gilt es, wachsam zu bleiben und sich allen Verbrüderungstendenzen zwischen Konservativen und Rechtsextremen in aller Deutlichkeit entgegen zu stellen. Für uns gilt damals wie heute: Nie wieder“, so die Grünenpolitikerin weiter.
Damit bestätigt das Gericht die große Bedeutung der Härtefallkommission für eine humane Flüchtlingspolitik. Das wahrt den Grundsatz, dass jeder Einzelfall zählt“, so Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Integration und Migration der grünen Landtagsfraktion.
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