Zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Die angemessene Unterbringung von Flüchtlingen wird auch in diesem Jahr eine Herausforderung für Land, Landkreise und Kommunen. Deshalb hat die Landesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der festschreibt, dass die kreisangehörigen Gemeinden bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge mitwirken sollen. Astrid Rothe-Beinlich erklärt am 26.2.2016 im Thüringer Landtag, warum sie den Gesetzesentwurf für den richtigen Weg hält.

veröffentlicht am 26.02.2016

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