Astrid Rothe-Beinlich: Aufarbeitung kennt weder Schlussstrich noch Verfallsdatum
Mit einer Änderung des Abgeordnetengesetzes beschließt der Thüringer Landtag heute die weitere Überprüfung der Abgeordneten mit Blick auf eine mögliche Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit oder der politischen Polizei K1 in der DDR. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Aufarbeitung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Der heutigen Gesetzesänderung ist ein längerer Diskussionsprozess zwischen den Regierungsfraktionen und der CDU vorangegangen. Dies zeigt, dass die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit auch für uns im Landtag nach wie vor eine besondere Bedeutung besitzt und es zeigt auch, dass es wichtig ist, einen gemeinsamen Konsens darüber zu finden, wie wir unsere Geschichte aufarbeiten wollen.“
Rothe-Beinlich ergänzt: „Wir befürworten besonders die Einführung einer unabhängigen Expertenkommission, wie vom Landesbeauftragten Dr. Wurschi vorgeschlagen, deren Mitglieder weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören. Damit ist gewährleistet, dass es bei der Überprüfung der Abgeordneten um wissenschaftliche Expertise und nicht um ein rein politisch geprägtes Verfahren gehen soll. Auch finden wir es wichtig, dass über eine öffentliche Debatte im Landtag auch den Bürger*innen die Möglichkeit gegeben wird, sich eine Meinung zu den Vorgängen zu bilden und daraufhin eine informierte Entscheidung bei der nächsten Wahl treffen können.“
„Aufarbeitung kennt für uns weder Schlussstrich noch Verfallsdatum, daher begrüßen wir, dass mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes der Weg zu einer erneuten Abgeordnetenüberprüfung geebnet wurde“, so Rothe-Beinlich abschließend.
Bei Rückfragen:
Anika Schidda, Pressesprecherin
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