Die Sprecherin für Aufarbeitung, Astrid Rothe-Beinlich, begründet die Notwendigkeit der Verlängerung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, Verbesserungen beim Zugang zu Unterstützungsleistungen und die Erweiterung des Kreises der Berechtigten um bislang nicht berücksichtigte Opfergruppen, sowie die Erleichterung der Beweislast bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden – in ihrer Rede im Thüringer Landtag am 15.12.2017
veröffentlicht am 20.12.2017
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