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Grüne Fraktion nimmt Rechtsgutachten der freien Schulträger sehr ernst

Astrid Rothe-Beinlich hofft auf Einlenken des Bildungsministeriums

Heute hat die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen ihr Rechtsgutachten zur staatlichen Finanzhilfe für Overheadkosten und Abschreibungen vorgelegt. Hintergrund ist, dass das Bildungsministerium seine bisherige Rechtsauffassung zur Anerkennung dieser Kosten für das Jahr 2021 verändert hat, was dazu führt, dass die freien Schulträger faktisch auf einem beachtlichen Teil der Verwaltungskosten sitzen bleiben. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir nehmen das Rechtsgutachten der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger sehr ernst. Es zeigt auf, dass die Rechtslage weniger eindeutig ist, als es das Bildungsministerium dargelegt hat. Die Änderung der bisherigen Abrechnungspraxis hatte das Bildungsministerium damit begründet, dass im jetzigen Gesetz die Verwaltungskosten und die Abschreibungen nicht unter die Finanzhilfe fallen würden. Klar ist jedoch, dass die freien Schulen – wie die staatlichen Schulen auch – eine funktionierende Bildungsverwaltung für den äußeren und inneren Schulbetrieb benötigen. Bisher waren diese Kosten demzufolge im Erstattungsanspruch enthalten. Wir appellieren an das Bildungsministerium zur bisherigen und viele Jahre bewährten Abrechnungspraxis zurückzukehren.“

Die grüne Bildungspolitikerin macht weiter deutlich, dass sie ebenfalls die rückwirkende Änderung der Abrechnungspraxis für problematisch hält. So sollte man insbesondere nach der gemeinsam beratenen Gesetzesänderung nicht mit den freien Schulträgern umgehen. „Vor allem die kleinen und elterninitiativ getragenen Schulen trifft dies hart. Wenn Änderungen notwendig sind, müssen diese vorab und möglichst im Konsens geklärt sein“, gibt Rothe-Beinlich zu bedenken.

„Wir hoffen, dass eine gütliche Einigung zu den Overheadkosten mit dem Bildungsministerium möglich ist. Sonst müsste diese Frage gerichtlich geklärt werden. Entscheidend ist und bleibt, dass es bald Klarheit in dieser Frage gibt und der einvernehmliche Weg, der mit der gemeinsamen Novellierung des Gesetzes für die freien Schulen beschritten wurde, auch bei der Abrechnung weiter zielführend bleibt“, betont Rothe-Beinlich abschließend.

Bei Rückfragen:

Anika Schidda, Pressesprecherin
Tel. (0361) 37 72666, (0151) 40 20 69 05
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

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