Astrid Rothe-Beinlich steht vor einem Gemälde. Auf dem Gemälde steht der Satz "Kein Mensch ist Illegal"

Grüne Fraktion zu den Beschlüssen der Ministerpräsident*innenkonferenz

Astrid Rothe-Beinlich: Arbeitsverbote abschaffen und Basiskonten ermöglichen

Zu den gestern gefassten Beschlüssen der Ministerpräsident*innenkonferenz, insbesondere mit Blick auf die Vorgaben für die sogenannte Bezahlkarte, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Integration, Migration und Asyl der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Die Teilhabechancen von Geflüchteten werden durch eine willkürliche Begrenzung des verfügbaren Bargeldes auf 50 Euro massiv eingeschränkt – mit drastischen Folgen insbesondere auch für Kinder und Jugendliche. Wir halten dies auch verfassungsrechtlich für bedenklich, zumal sich im Asylbewerberleistungsgesetz dazu aus guten Gründen auch keine Vorgaben finden. Wir befürchten mit einer solchen strikten Reglementierung zudem einen massiven Mehraufwand für die kommunalen Leistungsbehörden, da es zwangsläufig zu vielen Einzelfallprüfungen und -entscheidungen kommen wird. Diese Art der Migrationspolitik kostet viel Geld, verspricht Migration zu begrenzen, ist aber in weiten Teilen wirkungslos und verschlechtert das Leben vieler Geflüchteter. Das Geld wäre in sinnvollen Integrationsmaßnahmen, dem Abbau von Hürden für die Arbeitsaufnahme effektiver investiert. Fakt ist und bleibt: Die konkrete Ausgestaltung der Geldkarte obliegt den Ländern und Kommunen. Unser Ziel bleibt, den Menschen schnellstmöglich den Zugang zu einem Basiskonto einzurichten. Sollte es zur Einführung einer Bezahlkarte kommen, muss diese diskriminierungsfrei und bürokratiearm gestaltet sein.“

Die aus Thüringen und Bremen abgegebene Protokollerklärung begrüßt die bündnisgrüne Fraktion ausdrücklich. „Wir teilen ganz klar die Einschätzung, dass auch Geflüchtete schnellstmöglich Zugänge zu Bildung, Ausbildung und zum Arbeitsmarkt bekommen. Nur so kann Integration gelingen. Deshalb muss auch endlich Schluss sein mit den Arbeitsverboten“, so Rothe-Beinlich weiter.

Grundsätzlich gilt es jedoch auch, das Zustandekommen von MPK-Beschlüssen kritisch zu hinterfragen. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass die MPK immer häufiger dazu genutzt wird, um an Koalitionspartner*innen und Meinungsbildungen in den Regierungen in Bund und Ländern vorbei Fakten zu schaffen. Wir halten das für bedenklich. Die Vorhaben zu Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten lehnen wir aus menschenrechtlicher Perspektive klar ab“, schließt Rothe-Beinlich.

Bereits im März haben Migrationspolitiker*innen von Bündnis 90/Die Grünen aus Bund und Ländern menschenrechtliche Standards für die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte definiert. Siehe hier: https://www.gruene-thl.de/node/8515

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