Transparenz in der Offenlegung von Nebeneinkünften und deren Höhe bei politischen Funktionsträgern in Thüringen

Mündliche Anfrage mit Antwort der Landesregierung

Für alle Minister, Staatssekretäre und Abgeordnete ist das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in deren Integrität fundamental und sollte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert werden. Die jüngsten Diskussionen über die Nebeneinkünfte von Spitzenpolitikern und gewählten Abgeordneten verstärken hingegen meines Erachtens das Misstrauen in das politische System „als ein vermeindliches System von Selbstbereicherung“. Nach dem Thüringer Ministergesetz, dem Thüringer Beamten- und Besoldungsgesetz und dem Thüringer Abgeordnetengesetz besteht bislang keine Pflicht zur Veröffentlichung der Höhe von Nebenverdiensten und der Regelmäßigkeit von Nebentätigkeiten. Der ehemalige Landtagsdirektor, Prof. Dr. Linck, sprach sich in der TLZ vom 9. Oktober 2012 gegen eine völlige Transparenz aus, weil er befürchtet, dass dadurch unter anderem Selbständige nicht mehr für Mandate zu gewinnen sind. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Nebentätigkeiten Minister, Staatsekretäre und Abgeordnete neben ihrem jeweiligen Amt wahrnehmen und wie hoch die dabei erzielten Verdienste bzw. so genannten Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Honorare für Vorträge etc. sind.

veröffentlicht am 10.10.2012

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