Erzwingungshaft wegen einem zweieinhalb Jahre zurückliegenden Verstoß gegen die Residenzpflicht

Mündliche Anfrage mit Antwort der Landesregierung

Nach uns vorliegenden Informationen hat das Amtsgericht Meiningen kürzlich einen Flüchtlingsaktivisten und Studierenden der Technischen Universität Ilmenau darüber informiert, dass vom Landratsamt Meiningen gegen ihn Erzwingungshaft beantragt wurde. Grund dafür soll dessen Verweigerung sein, eine Bußgeldforderung in Höhe von 62 Euro zu bezahlen, welche aufgrund eines zweieinhalb Jahre zurückliegenden Verstoßes gegen die sogenannte Residenzpflicht erlassen worden ist.

veröffentlicht am 09.04.2013

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