Kleine Anfrage mit Antwort der Landesregierung
veröffentlicht 11.01.2012
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Unsicherheit bei Landesprogramm Sprach-Kitas
Angesichts der zunehmenden Unsicherheit bei Kindergartenträgern, ob das Landesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ nach 2024 weitergefördert wird, zeigt sich Astrid Rothe- Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, besorgt: „Wir haben hart dafür gekämpft, dass wir das seit 2016 in Thüringen erfolgreich etablierte Programm mit Landesmitteln sichern konnten. Unser Ziel war zudem, das Sprach-Kita Programm mit dem ähnlich strukturierten Programm „Vielfalt vor Ort begegnen“ zu einem gemeinsamen Landesprogramm weiterzuentwickeln. Auch deshalb ist es notwendig, Sprach-Kitas – synchron zu „Vielfalt vor Ort begegnen“ – ebenfalls mindestens bis 31. Dezember 2025 weiter zu fördern. Andernfalls droht hier eine Förderlücke, die wir uns angesichts der enormen Herausforderungen bei der Sprachbildung nicht leisten können.“
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Ablehnung von Abschiebezentren durch Anhörung klar bestätigt
Wir dürfen die Errichtung von Abschiebezentren in Thüringen nicht zulassen. Die Pläne der CDU führen zu Isolation, erheblichen psychischen Belastungen und großen Integrations- und Teilhabehindernissen. Wir setzen uns weiterhin für die zügige kommunale Unterbringung möglichst dezentral und in Wohnungen ein. Ziel muss sein, Geflüchteten schnellstmöglich Teilhabe an der Gesellschaft und Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Vorschlag der CDU – orientiert an den bayrischen AnkER-Zentren – bewirkt das vollkommene Gegenteil. In der Anhörung haben nicht nur Flüchtlings(schutz)organisationen, sondern auch die Kirchen und der Sachverständigenrat Migration vor Orten der Hoffnungslosigkeit, wie sie die CDU will, gewarnt. Ein solches Zentrum wäre mit hohen Belastungen für Geflüchtete und Kommunen verbunden, ohne überhaupt eine Entlastung herbeizuführen. Eine „Sortierung“ Geflüchteter nach ihrer Bleibeperspektive ohne individuelle Prüfung ihres Grundrechtes auf Asyl darf es nicht geben.“
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Nun gilt: Wenn Schulträger 2023 oder 2024 einen Inflationsausgleich an ihre Lehrkräfte, Sonderpädagogische Fachkräfte oder Erzieher*innen im Primarbereich gezahlt haben oder zahlen, bekommen sie auf Antrag 80% erstattet.
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