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Rassismus und Homophobie dürfen auch in der Justiz keinen Platz haben

Astrid Rothe-Beinlich: Umfassende Aufklärung erforderlich

Mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung zum Vizepräsidenten und Asyl-Richter am Verwaltungsgericht Gera, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Schon in der Vergangenheit hat die Berichterstattung ein eindeutiges Bild der einseitigen Entscheidungspraxis Fuchs‘ gezeichnet. Wenn die jetzt dank der Antifa Freiburg bekannt gewordenen Äußerungen im Internetforum „TraMiZu“ dem Richter Christian Bengt Fuchs zugeordnet werden können, wären damit rassistische, homophobe, frauenfeindliche und verfassungswidrige Überzeugung tragfähig belegt. Die Person, die die aufgeführten Äußerungen getätigt hat, steht in ihren Überzeugungen fernab der Wertebasis unseres Grundgesetzes. Sollten sich die Recherchen bestätigen, sehen wir nicht, wie diese Person weiter als Richter*in tätig sein könnte.“

„Jetzt ist der Staat gefordert, umfassend zu ermitteln, um sicherzustellen, dass die Judikative keinen Raum für politisch rechte Entscheidungspraxis bietet. Zulange mussten wir zusehen, wie die Entscheidungspraxis dieses Richters deutlich vom Bundesdurchschnitt abwich – zu vielen Menschen könnte dadurch Unrecht im Namen des Volkes angetan worden sein. Deshalb braucht es jetzt schnellstmöglich eine umfassende Aufklärung. Bis diese erfolgt ist, sollte der Richter im eigenen Interesse seine Tätigkeit ruhen lassen“, fordert Rothe-Beinlich abschließend.

Bei Rückfragen:

Christian Herrmann, Pressesprecher

christian.herrmann@gruene-thl.de

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landtagsfraktion Thüringen

Jürgen-Fuchs-Straße 1

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