„Wir nehmen das Rechtsgutachten der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger sehr ernst. Es zeigt auf, dass die Rechtslage weniger eindeutig ist, als es das Bildungsministerium dargelegt hat. Die Änderung der bisherigen Abrechnungspraxis hatte das Bildungsministerium damit begründet, dass im jetzigen Gesetz die Verwaltungskosten und die Abschreibungen nicht unter die Finanzhilfe fallen würden. Klar ist jedoch, dass die freien Schulen – wie die staatlichen Schulen auch – eine funktionierende Bildungsverwaltung für den äußeren und inneren Schulbetrieb benötigen. Bisher waren diese Kosten demzufolge im Erstattungsanspruch enthalten. Wir appellieren an das Bildungsministerium zur bisherigen und viele Jahre bewährten Abrechnungspraxis zurückzukehren.“