Anfrage an den Erfurter Oberbürgermeister mit Antwort
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am Sonntag, den 2. Sept. 2018, gab es am Morgen ab 7 Uhr in Marbach eine angemeldete Demonstration der Gruppierungen „Erfurt zeigt Gesicht gegen die Islamisierung unserer Heimat“ und „ENIE“.
Die Demoteilnehmer*innen waren teilweise mit Nikab und Masken vollständig verschleiert bzw. vermummt. Der Demonstrationszug hielt gegen 8 Uhr direkt vor meinem Privathaus eine Standkundgebung ab. Es wurde eine Rede gehalten, die direkt an mich adressiert war und mit der Aussage „Schämen Sie sich! Das war erst der Anfang. Wir kommen wieder!“ endete. Dabei wurde aus der Demonstration heraus mein Privathaus und die Häuser der Nachbarschaft mehrfach und deutlich erkennbar gefilmt (Hausnummern, Namensschild… sind gut zu erkennen). Das Videomaterial wurde auf der facebook-Seite von „ENIE“ veröffentlicht. Ich verstehe die Aussagen und das Filmen meines Privathauses als klare Einschüchterung und Drohung.
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:
1. Warum wurde diese Demonstration trotz Vermummungsverbot bei öffentlichen Demonstrationen in dieser Form und ohne weitere Auflagen zugelassen, d.h. mit Masken, Kostümen und Nikab-Verschleierung und mit dem lauten Abspielen von Muezzinrufen?
2. Wie wurde sichergestellt, dass festgestellt werden kann, wer sich hinter den Masken/der Verschleierung verbirgt und wer bspw. Die Rede mit direkter Ansprache vor unserem Haus gehalten hat? (Wurden die Personalien vorher festgehalten oder angemeldet?)
3. Mit welcher Begründung wurde die Zwischenkundgebung, die auch live im Netz übertragen wurde und auf der Facebookseite von ENIE noch immer anzuschauen ist, direkt vor meinem Haus zugelassen und warum wurde ich darüber nicht informiert?
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Rothe-Beinlich
veröffentlicht am 05.09.2018
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Rassismus und Homophobie dürfen auch in der Justiz keinen Platz haben
Mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung zum Vizepräsidenten und Asyl-Richter am Verwaltungsgericht Gera, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Schon in der Vergangenheit hat die Berichterstattung ein eindeutiges Bild der einseitigen Entscheidungspraxis Fuchs‘ gezeichnet. Wenn die jetzt dank der Antifa Freiburg bekannt gewordenen Äußerungen im Internetforum „TraMiZu“ dem Richter Christian Bengt Fuchs zugeordnet werden können, wären damit rassistische, homophobe, frauenfeindliche und verfassungswidrige Überzeugung tragfähig belegt. Die Person, die die aufgeführten Äußerungen getätigt hat, steht in ihren Überzeugungen fernab der Wertebasis unseres Grundgesetzes. Sollten sich die Recherchen bestätigen, sehen wir nicht, wie diese Person weiter als Richter*in tätig sein könnte.“
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
Grüne Fraktion zu den Beschlüssen der Ministerpräsident*innenkonferenz
Die aus Thüringen und Bremen abgegebene Protokollerklärung begrüßt die bündnisgrüne Fraktion ausdrücklich. „Wir teilen ganz klar die Einschätzung, dass auch Geflüchtete schnellstmöglich Zugänge zu Bildung, Ausbildung und zum Arbeitsmarkt bekommen. Nur so kann Integration gelingen. Deshalb muss auch endlich Schluss sein mit den Arbeitsverboten“, so Rothe-Beinlich weiter.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
Grüne Fraktion zur Innenminister*innenkonferenz: Keine populistischen Asylrechtsverschärfungen
Fakt ist: Die Lage für die Jesid*innen im Irak lässt weiterhin nicht im Entferntesten zu, sie dorthin zurückzuschicken. Deshalb ist ein bundeseinheitlicher Schutz für sie überfällig. Auf der Tagesordnung der Konferenz stehen neben diesem Antrag aber auch zahlreiche Forderungen nach Asylrechtsverschärfungen.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »