Astrid Rothe-Beinlich: Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung stärken – Zwangsprostitution und Menschenhandel ächten
Der morgige internationale Tag gegen Gewalt an Sexarbeiter*innen wurde 2003 in Erinnerung an die Opfer des „Green-River“-Mörders gewählt, der in den 1980er und 1990er Jahren in den USA über 90 Frauen, vorwiegend Sexarbeiterinnen, ermordet hatte.
Dazu erklärt Astrid Rothe- Beinlich, Frauen- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: „Überall auf der Welt – auch bei uns in Deutschland – werden die Rechte von Sexarbeiter*innen mit Füßen getreten, ihr Leben und ihre Arbeit diskreditiert. Prostituierte sehen sich immer wieder auch körperlichen Angriffen ausgesetzt und werden allzu oft als unmoralische, minderwertige oder kranke Menschen stigmatisiert. Das können und dürfen wir so nicht hinnehmen.„
Die gegen Prostituierte ausgeübte Willkür ist vielfältig: Beleidigungen und Verletzungen, körperliche Gewalt, sogar Morde an Sexarbeiter*innen, insbesondere an Migrant*innen, Transgender und Prostituierten, die auf der Straße arbeiten, sind keine Einzelfälle.
„Das Recht der Sexarbeiter*innen auf sexuelle Selbstbestimmung muss gestärkt und gute Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Außerdem brauchen die Betroffenen jederzeit den Zugang zu medizinischer Versorgung„, so die frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN weiter.
„Wir unterstützen die Forderungen der Interessenverbände von Prostituierten gegen ein Ende von Gewalt und Stigmatisierung. Um die rechtlichen und strukturellen Bedingungen zu verbessern, unter denen Sexarbeit stattfindet, und für die gesellschaftliche Akzeptanz der Sexarbeiter*innen gibt es auch bei uns noch viel zu tun:
Wir brauchen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Sexarbeiter*innen auf der Straße und die öffentliche Verurteilung von Gewalttaten gegen sie. Weiterhin fordern wir eine unabhängige Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen. Menschen, die Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel geworden sind, müssen zudem sicher sein, nicht abgeschoben zu werden und ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten, gerade wenn sie bereit sind, gegen ihre Peiniger auszusagen„, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.
veröffentlicht am 16.12.2019
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