Mündliche Anfrage mit Antwort der Landesregierung
Der Bundesrat hat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 einen Gesetzentwurf beschlossen und an den Bundestag übermittelt, der die Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge mit laufenden Asylverfahren und Geduldete vorsieht. Nach derzeitiger Rechtslage haben diese Personengruppen noch keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen. Für Flüchtlinge mit laufenden Asylverfahren und Geduldete ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.
veröffentlicht am 15.01.2014
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