Berninger, Marx und Rothe-Beinlich wollen Opferverbände und Zeitzeugen anhören
Einen umfangreichen Fragenkatalog und eine umfassende Liste anzuhörender ExpertInnen haben die Justizpolitikerinnen der rot-rot-grünen-Koalitionsfraktionen für die Anhörung zum Abgeordnetenüberprüfungsgesetz eingereicht. „Die von der CDU-Fraktion vorgelegte Anzuhörendenliste ist weit hinter ihren selbst gesetzten Ansprüchen zurückgeblieben„, kritisiert SPD-Politikerin Dorothea Marx.
Der CDU-Abgeordnete Wirkner hatte im Januar mit einer Pressemitteilung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angekündigt, die CDU wolle vor allem Opferverbände in die Anhörung zu ihrem Gesetzentwurf einbeziehen und sei an einer breiten Debatte auch mit den Thüringerinnen und Thüringern interessiert. „Dabei hat er eine Menge Wind gemacht und vergessen zu erwähnen, dass es die parlamentarische Anhörung ohne den Antrag unserer Koalition überhaupt nicht geben würde„, so Astrid Rothe-Beinlich, Abgeordnete von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
„Nichts als heiße Luft“ sei Wirkners Gebaren, so Sabine Berninger von der Linksfraktion: „Einzig der Förderverein der Gedenkstätte Andreasstraße, Freiheit e.V., steht als einer der Thüringer Opferverbände auf der CDU-Liste.„
Die Koalitionsfraktionen wollen u.a. neben der Stiftung Amthordurchgang aus Gera das Thüringer Archiv für Zeitgeschichte „Matthias Domaschk“ (Jena) und das Bürgerkomitee des Landes Thüringen e. V. sowie weitere politische Stiftungen und zeitgeschichtliche Vereine um eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf und Fragen zur Aufarbeitung bitten.
Es greife zu kurz, Aufarbeitung auf einen parteipolitisch motivierten Stempel zu reduzieren, wie das die CDU im Landtag seit Jahren praktiziere. Die justizpolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen betonen, dass sie ihren Auftrag, so wie sie ihn im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, sehr ernst nehmen. Es gehe um Aufarbeitung im gesellschaftlichen Rahmen, aus der sich für heute lernen lasse, zeigen die Sprecherinnen überzeugt.
veröffentlicht am 20.02.2015
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