Grüne Fraktion hält Absage des Sonderplenums vor dem Lockdown für Fehler
Astrid Rothe-Beinlich: Akzeptanz lässt sich nur über Transparenz und öffentliche Debatten erreichen
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag bedauert zutiefst, dass es nun doch keine parlamentarische Debatte vor Inkrafttreten des sog. Wellenbrecherlockdowns in der gesamten Bundesrepublik gibt.
„Wir begreifen das Parlament nicht nur als Beschlussgremium, sondern auch als Diskursraum. Schließlich wird dort für die Öffentlichkeit verständlich transparent zu aktuellen Fragestellungen beraten und auch gestritten. Dass diese Chance, auch für die Thüringer*innen nachvollziehbar, zu den anstehenden Einschnitten zu beraten vor Inkrafttreten der bundesweit geltenden Regeln zur Eindämmung der Coronapandemie vertan wurde, ist aus unserer Sicht ein gravierender Fehler, weil wir so auch Akzeptanz verspielen“, so Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der bündnisgrünen Fraktion.
„Wir haben deshalb gegen die Stimmen der Opposition und auch gegen den Umschwung von Ministerpräsident Ramelow vehement dafür geworben, dass wir am Sonntag als Parlament zusammentreten. Fakt ist, dass auch wir erwarten, tatsächlich mitentscheiden und mitgestalten zu können. Nach dem einstimmigen Beschluss der MPK können wir diesen als Parlament zwar nur noch zur Kenntnis nehmen, trotzdem ist die öffentliche Debatte dazu und der Austausch unterschiedlicher Sichtweisen ein Wert der Demokratie an sich“, ist die Grünenpolitikerin überzeugt.
Nun wird der Landtag erst am kommenden Dienstag zur ursprünglich von der CDU beantragten Sondersitzung zusammenkommen. Dort wird dann allerdings auch über die sog. „Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung“ beraten, die einen echten Parlamentsvorbehalt enthalten soll.
„Wir sind sehr gespannt, auf die anstehende Debatte. Als Bündnisgrüne werden wir noch einmal deutlich machen, dass selbstverständlich alles Notwendige getan werden muss, um das Infektionsgeschehen möglichst zu begrenzen. Allerdings braucht es dafür Evidenz und Augenmaß. Pauschale Beherbergungsverbote halten wir für ebenso fragwürdig wie das grundsätzliche Schließen gastronomischer Einrichtungen, die in den letzten Monaten hervorragende Hygienekonzepte praktiziert haben. Zudem ist und bleibt für uns die Wohnung unverletzlich, außer es besteht begründet Gefahr im Verzug oder es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Auch meinen wir, dass sehr viel mehr Augenmerk auf sozialen Komponenten liegen muss. Es kann und darf nicht sein, dass wir Menschen, die einsam sind und bspw. ins Krankenhaus müssen oder in stationärer Pflege sind, jedweden Kontakt untersagen. Deshalb braucht es greifbare Konzepte, wie bspw. Schnelltests für Kontaktpersonen. Wir appellieren noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger: Nehmt die Abstands- und Hygieneregeln ernst, achtet aufeinander, vor allem aber bleibt solidarisch. Gerade in solchen Krisenzeiten braucht es gegenseitige Hilfe und Verständnis“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.
Bei Rückfragen:
Anika Schidda, Pressesprecherin
Tel. (0361) 37 72666, (0151) 40 20 69 05
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