Rothe-Beinlich: Aufarbeitung geht alle an
Wie der MDR heute berichtet, wurde der Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Dieter Laudenbach von der DDR-Staatssicherheit mit dem Decknamen „Klaus“ als Spitzel geführt. Besonders brisant ist diese Meldung, da sich die AfD im Wahlkampf 2019 unter dem Slogan: „Vollende die Wende“ als alleinige Partei der Aufarbeitung inszenierte und immer wieder anderen ihre Stasivergangenheit vorhielt.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Aufarbeitung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Der Fall Laudenbach zeigt, wie wichtig Aufarbeitung auch 30 Jahre nach der friedlichen Revolution ist. Wenn es der AfD ernst mit Aufarbeitung und ihren bisherigen Äußerungen im Umgang mit Stasispitzeln wäre, müsste sie Laudenbach folgerichtig aus der Fraktion und der Partei ausschließen. An diesem Beispiel zeigt sich einmal mehr, wie substanzlos der Populismus der AfD ist. Offenbar hat die AfD nicht nur Neonazis sondern auch Stasispitzeln Tür und Tor geöffnet. So fehlt beispielweise in der Parteisatzung eine Klausel, die Kandidat*innen verpflichtet, ihre Vergangenheit und eine mögliche Arbeit für Geheimdienste vor ihrer Listenaufstellung oder Direktkandidatur offenzulegen.“
Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingegen ist festgelegt, dass jede*r Kandidat*in genau dies vor einem Parteitag preisgeben muss.
Nun stellt sich die Frage, wie die AfD mit diesem Fall in den eigenen Reihen umgehen wird, hatte sich die Fraktion doch noch vor kurzem im Landtag dafür ausgesprochen, eine Feststellung der Landtagsunwürdigkeit für ehemalige Stasi-Mitarbeiter (wieder) einzuführen.
„Für die grüne Landtagsfraktion ist hingegen klar“, so Rothe-Beinlich, „dass Aufarbeitung kein Verfallsdatum kennen darf. Schließlich ist auf unseren Vorschlag hin der Entwurf eines neuen Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetz in den Landtag eingebracht worden, das nun in den entsprechenden Ausschüssen diskutiert werden soll. Wir sind gespannt, wie sich die AfD nun einerseits in den Verhandlungen zum Gesetz aber auch in der Praxis – im Umgang mit den eigenen Abgeordneten – positionieren wird.“
Die mündliche Anhörung zu den im Landtag vorliegenden Entwürfen für ein Abgeordnetenüberprüfungsgesetz wird nach der Sommerpause stattfinden.
Bei Rückfragen:
Anika Schidda, Pressesprecherin, Tel. (0361) 37 72666, (0151) 40 20 69 05
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
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