Astrid Rothe-Beinlich: Keine Angst vor der Mitsprache junger Menschen – im Gegenteil
Die AfD-Landtagsfraktion hat vor dem Thüringer Verfassungsgericht einen Eilantrag zur Wahlteilnahme von minderjährigen Jugendlichen eingereicht. Damit will sie verhindern, dass Jugendliche ab 16 Jahren an den anstehenden Oberbürgermeister-, Bürgermeister- und Landratswahlen teilnehmen können. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die Motivation der AfD-Fraktion ist beinahe schon lächerlich durchsichtig. Der Eilantrag gegen das 2015 eingeführte kommunale Wahlrecht ab 16 Jahren zeigt offenkundig, dass Mitbestimmung und Partizipation Jugendlicher und jungen Menschen der AfD ein großer Dorn im Auge sind. Scheinbar missfällt der AfD, dass ihre Stimmanteile von jungen Menschen (18 bis 24 Jahre) bei der Bundestagswahl 2017 geringer als in anderen Altersgruppen ausfielen.„
„Die Behauptung, dass Jugendliche eine Beteiligung an Wahlen selbst nicht wollen, ist völlig aus der Luft gegriffen. So spricht sich beispielsweise der Thüringer Landesjugendring als Vertretung von 22 Jugendverbänden ganz klar schon seit Jahren für das kommunale Wahlrecht mit 16 Jahren aus. Im Übrigen ist die Wahlbeteiligungsquote von 16- und 17-Jährigen, dort wo es das Wahlrecht ab 16 Jahren schon länger gibt, höher als die der nächstälteren Altersgruppen. Jugendliche sind sehr wohl verantwortungsbewusst und verfügen auch über entsprechende politische Kompetenzen. Ich bin überzeugt, dass politisches Desinteresse nicht am Alter festzumachen ist und freue mich darauf, dass Jugendlichen bei Kommunalwahlen endlich mehr zugetraut und ihnen eine Stimme gegeben wird„, so Rothe-Beinlich abschließend.
veröffentlicht am 06.03.2018
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