Die justizpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion weist die unhaltbaren Anwürfe der CDU-Fraktion in der Sondersitzung des Thüringer Landtages am 23.11.2017 zurück. Es war dieser Minister, der die Aufklärung des Drogenkartells erst vorangetrieben hat.
veröffentlicht am 24.11.2017
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Ablehnung von Abschiebezentren durch Anhörung klar bestätigt
Wir dürfen die Errichtung von Abschiebezentren in Thüringen nicht zulassen. Die Pläne der CDU führen zu Isolation, erheblichen psychischen Belastungen und großen Integrations- und Teilhabehindernissen. Wir setzen uns weiterhin für die zügige kommunale Unterbringung möglichst dezentral und in Wohnungen ein. Ziel muss sein, Geflüchteten schnellstmöglich Teilhabe an der Gesellschaft und Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Vorschlag der CDU – orientiert an den bayrischen AnkER-Zentren – bewirkt das vollkommene Gegenteil. In der Anhörung haben nicht nur Flüchtlings(schutz)organisationen, sondern auch die Kirchen und der Sachverständigenrat Migration vor Orten der Hoffnungslosigkeit, wie sie die CDU will, gewarnt. Ein solches Zentrum wäre mit hohen Belastungen für Geflüchtete und Kommunen verbunden, ohne überhaupt eine Entlastung herbeizuführen. Eine „Sortierung“ Geflüchteter nach ihrer Bleibeperspektive ohne individuelle Prüfung ihres Grundrechtes auf Asyl darf es nicht geben.“
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
10 FORDERUNGEN ZUM SCHUTZ UNSERER REPRÄSENTATIVEN DEMOKRATIE
Die Sicherheit von demokratisch Engagierten, Amts- und Mandatsträger*innen insbesondere im Wahlkampf und darüber hinaus muss besser werden, hierfür haben wir 10 Punkte im Vorfeld der Innenminister*innenkonferenz zusammengestellt.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
Das Existenzminimum ist nicht relativierbar – auch nicht für Geflüchtete
Zur aktuellen Debatte rund um die Einführung einer sogenannten „Bezahlkarte“ erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Geflüchtete und Integration der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Die Einführung einer Geldkarte für Geflüchtete kann die Kommunen tatsächlich unterstützen und Bürokratie entgegenwirken. Wir alle wissen, wie schwierig sich bspw. die Bargeldauszahlungen momentan gestalten. Entscheidend muss jedoch sein, dass die Rechte der Geflüchteten bei der Einführung derartiger Karten gewahrt bleiben. Wir sagen ganz klar und appellieren deshalb auch an die Arbeitsgruppe der Länder: Geldkarten müssen diskriminierungsfrei sein. Das heißt auch, den Zugang zu Bargeld selbstverständlich zu ermöglichen. Zudem gilt es, den Datenschutz und die Datensicherheit jederzeit zu gewährleisten. Eine de facto Residenzpflicht oder Einschränkung der Bewegungsfreiheit mittels der beschränkten Zulassung einer solchen Karte lehnen wir ab.“
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »