Babett Pfefferlein und Astrid Rothe-Beinlich: Recht auf Selbstbestimmung muss Recht auf umfassende Information umfassen
Heute hat das Landgericht Gießen die Berufung einer Gießener Ärztin gegen das Werbeverbot für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen abgewiesen. Derzeit laufen außerdem ähnliche Verfahren gegen die Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus. Hierzu erklärt Babett Pfefferlein, gesundheitspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Es ist absurd, dass im Jahr 2018 der Kommentar zu einem Paragraph aus dem Jahr 1933 über die heutige Rechtsprechung entscheiden soll. Wir sagen ganz klar: Menschen haben das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Frauen sollen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminalisierung entscheiden können. Dabei haben Frauen auch das Recht auf Information und freiwillige Beratung. Politik und Rechtsprechung müssen dieses hohe Gut schützen. Hier darf es keine Rolle rückwärts geben. Die bisherigen Regelungen brachten bereits viele Frauen in entwürdigende und lebensgefährliche Situationen. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, um Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen. Dazu braucht es ein funktionierendes Beratungsnetz, aber auch mutige und ihrem Eid verpflichtete Ärztinnen und Ärzte, die Frauen in schwierigen Lebenssituationen helfen und begleiten, ohne sich dabei strafbar zu machen!“ so Babett Pfefferlein.
Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Justiz, ergänzt:
„Wir bedauern dieses Urteil zutiefst. Grüne Forderung ist seit vielen Jahren die Abschaffung des Paragrafen 219 a. Dieser bedeutet eben nicht Werbung im Sinne von Reklame für Abtreibungen, sondern verunmöglicht das Recht auf sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch und hält Frauen von derartigen Informationen fern – mit fatalen Folgen. Das ist unmenschlich und stürzt sowohl Betroffene wie auch Ärzt*innen in einen unlösbaren Konflikt. Das Recht auf Selbstbestimmung muss auch das Recht auf umfassende Information beinhalten„, ist die grüne Justizpolitikerin Astrid Rothe-Beinlich überzeugt.
veröffentlicht am 12.10.2018
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