Babett Pfefferlein und Astrid Rothe-Beinlich: Recht auf Selbstbestimmung muss Recht auf umfassende Information umfassen
Heute hat das Landgericht Gießen die Berufung einer Gießener Ärztin gegen das Werbeverbot für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen abgewiesen. Derzeit laufen außerdem ähnliche Verfahren gegen die Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus. Hierzu erklärt Babett Pfefferlein, gesundheitspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Es ist absurd, dass im Jahr 2018 der Kommentar zu einem Paragraph aus dem Jahr 1933 über die heutige Rechtsprechung entscheiden soll. Wir sagen ganz klar: Menschen haben das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Frauen sollen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminalisierung entscheiden können. Dabei haben Frauen auch das Recht auf Information und freiwillige Beratung. Politik und Rechtsprechung müssen dieses hohe Gut schützen. Hier darf es keine Rolle rückwärts geben. Die bisherigen Regelungen brachten bereits viele Frauen in entwürdigende und lebensgefährliche Situationen. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, um Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen. Dazu braucht es ein funktionierendes Beratungsnetz, aber auch mutige und ihrem Eid verpflichtete Ärztinnen und Ärzte, die Frauen in schwierigen Lebenssituationen helfen und begleiten, ohne sich dabei strafbar zu machen!“ so Babett Pfefferlein.
Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Justiz, ergänzt:
„Wir bedauern dieses Urteil zutiefst. Grüne Forderung ist seit vielen Jahren die Abschaffung des Paragrafen 219 a. Dieser bedeutet eben nicht Werbung im Sinne von Reklame für Abtreibungen, sondern verunmöglicht das Recht auf sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch und hält Frauen von derartigen Informationen fern – mit fatalen Folgen. Das ist unmenschlich und stürzt sowohl Betroffene wie auch Ärzt*innen in einen unlösbaren Konflikt. Das Recht auf Selbstbestimmung muss auch das Recht auf umfassende Information beinhalten„, ist die grüne Justizpolitikerin Astrid Rothe-Beinlich überzeugt.
veröffentlicht am 12.10.2018
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
(c) 2020, ARB
Grüne Fraktion gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus
„Dieser Tag erinnert uns auch daran, dass wir für die Erhaltung der Demokratie sowie für die Verteidigung der Menschenrechte jeden Tag aufs Neue streiten müssen. Dafür sind eine lebendige Erinnerungskultur, verlässliche politische Bildung sowie Engagement gegen jede Form von gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus notwendig. Aus Verantwortung und im Wissen um die deutsche Vergangenheit zeigen wir eine klare Haltung gegenüber rechtspopulistischen, rassistischen und völkischen Tendenzen in der Gesellschaft und erwarten dies auch von allen anderen Demokrat*innen. Rechtspopulismus ist eben keine Meinung, die es einfach hinzunehmen gilt sondern erfordert eine klare Abgrenzung und eine demokratische Gegenerzählung, die den Rechtsstaat stärkt“, betont Rothe-Beinlich abschließend.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
Grüne Fraktion fordert Redlichkeit statt Populismus von CDU-Fraktion
„Wer es ernst meint mit der Entlastung der Kommunen, muss auch und gerade die Integrationsförderung sicherstellen. Integration geschieht vor Ort. In den Kommunen sind es die Vereine, Projekte und Träger, die sich tagtäglich um Geflüchtete bemühen, Sprachkurse organisieren, Teilhabe und Begegnung sowie den Zugang zu Bildung und Kultur ermöglichen. Dort findet Beratung und Unterstützung ganz konkret statt. Wer also jetzt ausgerechnet da sparen oder kürzen will, schürt erst recht Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Das kann niemand wollen. Deshalb appellieren wir an die CDU, ihre Kürzungsvorhaben zurückzunehmen und vielmehr auf Mehrjährigkeit und Verlässlichkeit bei der Projektförderung zu setzen.“
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
Grüne Fraktion erinnert an Besetzung der Erfurter Stasizentrale vor 33 Jahren
„Am 4. Dezember 1989 war es maßgeblich eine Gruppe von Frauen, die die Erfurter Bezirksverwaltung des MfS besetzte und damit einen Großteil der Akten vor der Vernichtung bewahrte. Für mich persönlich war und ist die Zeit in der Bürgerwache der ehemaligen Stasizentrale bis heute prägend für mein politisches Engagement. Entscheidend bleibt, die Erinnerung auch daran wachzuhalten, wie mit einer friedlichen Besetzung die scheinbare Übermacht der SED-Diktatur und ihres Geheimdienstes gebrochen werden konnte“, erinnert Rothe-Beinlich.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »