Astrid Rothe-Beinlich freut sich über gelungene Initiative und hofft auf schnelle Entscheidung im Bundestag
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen – „Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze“ – einstimmig gebilligt.
Der Antrag geht ganz wesentlich auf eine Initiative bündnisgrüner Fraktionen in ostdeutschen Landtagen und dem Berliner Abgeordnetenhaus zurück. Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Aufarbeitung der bündnisgrünen Landtagsfraktion Thüringen, war von Anfang an an der Erarbeitung des Antrages beteiligt.
„Der Bundesrat hat sich heute einstimmig für eine Verbesserung der Lage von in der ehemaligen DDR politisch Verfolgten ausgesprochen. Laut Beschluss der Länderkammer sollen nun die bestehenden SED-Unrechtsbereinigungsgesetze überarbeitet werden. Das ist eine gute Nachricht, der ein langer und intensiver Prozess vorausging„, freut sich Astrid Rothe-Beinlich.
„Und es wird auch höchste Zeit für eine solche Entscheidung„, fährt Rothe-Beinlich fort. „Fast 30 Jahre nach der friedlichen Revolution ist es dringend notwendig, die bisher in den Gesetzen nicht berücksichtigten Personengruppen, wie verfolgte Schülerinnen und Schüler oder Opfer von Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatsicherheit auch in den Gesetzlichkeiten zu berücksichtigen. Wir wollen ihnen ermöglichen, Ansprüche auf den Erhalt von Ausgleichsleistungen geltend zu machen. Außerdem soll für alle Betroffenen der Zugang zu den monatlichen Unterstützungsleistungen vereinfacht werden.„
„Der Bundesrat bezieht deutlich Stellung für in der ehemaligen DDR politisch Verfolgten. Bundesregierung und Bundestag sind jetzt gefordert, zeitnah zu handeln. Gerade mit Blick auf 30 Jahre friedliche Revolution im kommenden Jahr, ist es ein richtiges und wichtiges Signal, für Betroffene von Unrecht in der DDR, eine finanzielle Besserstellung bei Renteneintritt auf den Weg zu bringen“, so die aufarbeitungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Astrid Rothe-Beinlich weiter.
„Die in der Entschließung explizite erwähnten Verbesserungen für Opfer von Zwangsaussiedlungsmaßnahmen geht dabei vor allem auf unsere Thüringer Perspektive zurück und wir sind froh, dass auch dies Eingang in den Beschluss fand„, betont die Grünenpolitikerin.
Auch lange nach dem politischen Umbruch von 1989 leben viele von DDR-Unrecht Betroffene in schwieriger finanzieller Lage. Ursächlich dafür sind unmittelbare Auswirkungen der damaligen Verfolgung. Studien belegen in vielen Fällen bleibende Gesundheitsschäden mit wirtschaftlichen Folgewirkungen. Mit dem Bundesratsbeschluss wird u. a. eine Verbesserung von deren finanzieller Lage zum Zeitpunkt des Renteneintritts angestrebt. „Uns ist aber auch bewusst, dass immer noch nicht alle Betroffenen davon erfasst werden„, so Rothe-Beinlich abschließend und stellt klar: „Handlungsbedarf bleibt weiterhin.“
veröffentlicht am 19.10.2018
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