Bundesratsinitiative fordert bessere Aufenthaltssituation für Opfer rassistischer und rechtsextremer Gewalt

Astrid Rothe-Beinlich: Humanitäres Bleiberecht ist mehr als überfällig

Am morgigen Freitag, den 23. März, befasst sich der Bundesrat erstmals mit einer gemeinsamen Initiative von Thüringen und Berlin, die in einem Entschließungsantrag ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer und rechtsextremer Gewalt fordern. Dazu nimmt Astrid Rothe-Beinlich, asyl- und migrationspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie folgt Stellung:

Angesichts des erneuten bundesweiten Anstiegs politisch rechts motivierter Gewaltstraftaten in den vergangenen Jahren ist ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer und rechtsextremer Gewalt mehr als überfällig. Daher begrüßen wir sehr die von Thüringen ausgehende Bundesratsinitiative, der sich Berlin angeschlossen hat.

Die Regelungen im Aufenthaltsgesetz sind schließlich seit langem unzureichend, gerade für diejenigen die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Thüringen bringt gemäß des Landtagsbeschlusses zudem einen eigenen Bleiberechtserlass auf den Weg, dieser kann und wird jedoch nur die beschränkten landesrechtlichen Spielräume für eine Ermessensduldung nutzen können. Die Bundesratsinitiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist deshalb so wichtig, weil damit Opfer rechtsextremer oder rassistischer Gewalt mit den Opfern einer Straftat nach §§ 232 bis 233a StGB gleichstellt werden. Diese haben nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Zu den Straftaten der §§ 232 bis 233a StGB zählen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit.

Die grüne Flüchtlingspolitikerin ergänzt, dass durch die Gewährung eines gesicherten Aufenthaltsstatus den Betroffenen vor allem mehr Sicherheit und Schutz geboten werden soll. Es geht aber auch um ein klares Signal an die Täterinnen und Täter.

Schließlich geht es uns darum, den Betroffenen zu verdeutlichen, dass sie in ihrer besonderen Situation nicht allein gelassen werden. Das humanitäre Bleiberecht und die damit verbundene verbesserte Aufenthaltssituation wirken sich nicht nur positiv auf die leider oft notwendige medizinische und/oder psychologische Behandlung der Betroffenen aus, sie ermöglicht auch einen Wohnortwechsel, um nicht mehr Gefahr zu laufen, der Täterin bzw. dem Täter erneut zu begegnen. Auch für die Durchführung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens ist die stabile Aufenthaltssituation der Opfer wichtig„, so Rothe-Beinlich abschließend.

Anbei finden Sie die entsprechende Bundesratsinitiative Drucksache 79/18: Humanitäres Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt und Erweiterung des Rechtsanspruchs auf Duldung in § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

veröffentlicht am 22.03.2018

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