Lobbyregister auch im Bund gefordert
Astrid Rothe-Beinlich für vollständige Offenlegung von Nebeneinkünften Abgeordneter
Seit Tagen macht der Fall des CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor Schlagzeilen. Dieser steht in der Kritik, weil er sich bei der Bundesregierung für das US-Unternehmen Augustus Intelligence eingesetzt und von diesem zugleich unterstützen lassen hatte.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Die Affäre Amthor zeigt einmal mehr, wie dringend es ein Lobbyregister und volle Transparenz bei Nebeneinkünften auch für Abgeordnete im Bundestag braucht. Dafür könnte Thüringen mit den Regelungen zum „legislativen Fußabdruck“ als Vorbild dienen. Seit dem Inkrafttreten des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes im März 2019 ist für jede und jeden nachvollziehbar, wer in welcher Weise wie und in welcher Form Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse genommen hat.“
Thüringen war damit das erste Bundesland, das mit der Mehrheit von Rot-Rot-Grün eine derart umfangreiche Regelung auf den Weg gebracht hatte.
„Für uns bündnisgrüne Landtagsabgeordnete ist es wichtig und selbstverständlich, unsere Einkünfte offenzulegen. Unter der Rubrik „gläserne Abgeordnete“ veröffentlichen wir auf der Website der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit unserem Einzug in den Landtag 2009 sowohl alle Angaben zu unseren Abgeordnetendiäten als auch Entschädigungen aus Mitgliedschaften in kommunalen Gremien und Geldleistungen für Nebentätigkeiten“, betont Rothe-Beinlich.
„Mit vollumfänglicher Transparenz leisten wir als Politikerinnen und Politiker einen wichtigen Beitrag gegen Politikverdrossenheit und für das Vertrauen in unsere Demokratie“, ist die Fraktionsvorsitzende abschließend überzeugt.
Hintergrund:
Bereits seit dem 1. März 2019 ist im Freistaat, dass unter Rot-Rot-Grün verabschiedete Gesetz über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag, das sogenannte Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz, in Kraft. Das Gesetz regelt die Einrichtung einer öffentlich abrufbaren Dokumentation, in der alle an Gesetzgebungsverfahren des Landtags oder der Landesregierung mitwirkenden natürlichen und juristischen Personen erfasst werden. Thüringen nimmt damit eine Vorreiterrolle im bundes- und europaweiten Vergleich ein.
Bei Rückfragen: Christian Herrmann, Tel. (0361) 37 72654, (0151) 40 20 69 11
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
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