Der 17. Juni wird in Thüringen 2018 zum mittlerweile fünften Mal als Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts begangen. Auch in vielen thüringischen Orten herrschte vor 67 Jahren eine Aufbruchsstimmung und erwachte ein Bürgerbewusstsein, das vorher kaum jemand für möglich gehalten hatte. Die Ereignisse konzentrierten sich zwar vor allem auf die größeren Städte wie Jena, Gera, Mühlhausen, Sömmerda, Erfurt oder Weimar mit ihren Industriebetrieben. Zu Äußerungen von Protesten kam es aber in weit mehr Orten, auch deutlich kleineren, in Betrieben, auf Dörfern, in Versammlungen, Kneipen, Schulen und Bahnhöfen. Viele Beteiligte wurden inhaftiert und bestraft, darunter viele Arbeiterinnen, aber auch Handwerkerinnen, Schülerinnen, Gewerkschafterinnen, Pfarrerinnen, selbst Bauern und Bäuerinnen und Polizistinnen.
„Die blutige Niederschlagung des Aufstands am 17. Juni 1953 jährt sich nunmehr zum 67. Mal. Aus einem Streik für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ost-Berlin entwickelte sich eine landesweite Erhebung gegen die SED-Diktatur“, erinnert Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Der 17. Juni ist Anlass, der Opfer, der Toten und Verhafteten zu gedenken, die mit Panzern der roten Armee im wahrsten Sinne niedergewalzt wurden.
Zugleich stellte der 17. Juni – mit dem Blick von heute – den ersten hart erkämpften Schritt auf dem Weg zur Beendigung der SED-Diktatur im Osten Deutschlands dar. Das ist ein Grund mehr, an die Geschehnisse um den 17. Juni 1953 zu erinnern. Diesen Gedenktag gilt es daher erfahrbar zu machen: Angebote der politischen Bildung gehören für uns ebenso dazu wie die Stärkung der Aufarbeitungslandschaft und der vielen oftmals ehrenamtlich tätigen Aufarbeitungsinitiativen in Thüringen“, so Rothe-Beinlich weiter.
Für die grüne Landtagsfraktion ist zudem klar, dass Aufarbeitung kein Verfallsdatum kennen darf. „Deshalb haben wir auch ein neues Abgeordnetenüberprüfungsgesetz in den Landtag eingebracht. Für uns ist selbstverständlich, dass sich alle Abgeordneten darauf überprüfen lassen, ob sie mit der Stasi oder der politischen Polizei K1 in der DDR zusammengearbeitet haben. Diejenigen, die bereits überprüft wurden, werden in unserem Gesetzesvorschlag nur erneut überprüft, wenn es neue Erkenntnisse gibt“, stellt die grüne Fraktionschefin klar. „Außerdem haben wir die unwürdige Unwürdigkeitserklärung nicht wieder aufgegriffen. Im Gegensatz zur CDU, die auch einen Gesetzesvorschlag eingereicht hat, wollen wir aber auch in Zukunft über die Ergebnisse der Überprüfung im Landtag diskutieren. Schließlich geht es uns nicht darum, Menschen mit einem Stempel zu versehen. Wir wollen uns der Vergangenheit stellen, das Gespräch zu suchen und Aufarbeitung und Auseinandersetzung auch mit der eigenen Geschichte im wahrsten Sinne des Wortes leben und erfahrbar zu machen“, schließt Rothe-Beinlich.
Die Debatte zum Abgeordnetenüberprüfungsgesetz findet am Mittwoch, dem 17. Juni 2020 nach den Aktuellen Stunden statt.
Bei Rückfragen: Christian Herrmann, Tel. (0361) 37 72654, (0151) 40 20 69 11
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