Astrid Rothe-Beinlich moderiert Fachgespräch am 26. August 2014, 18.00 Uhr, zu Gutachten von Frau Professor Laskowski
„Unsere Demokratie lebt vom Engagement, vom Mitmachen und von der Repräsentanz aller. Tatsächlich jedoch sinkt in vielen Landes- und Kommunalparlamenten der Anteil von Frauen. Das ist etwa 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ein bedenklicher Trend„, meint Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag. Das war Grund dafür, ein Gutachten in Auftrag zu geben, mit welchen verfassungsrechtlich zulässigen Änderungen in Thüringen der Frauenanteil in der Politik spürbar erhöht werden kann. Gewonnen haben wir dafür die renommierte Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Kassel, Frau Professor Silke Laskowski.
Wir laden alle Interessierte dazu ein, an der Vorstellung und Diskussion unseres Gutachtens teilzunehmen:
Am 26. August 2014, um 18 Uhr, im Thüringer Landtag im Raum F103.
Weitere DiskussionsteilnehmerInnen neben Frau Professor Laskowski sind der justizpolitische Sprecher der grünen Fraktion, Carsten Meyer, und die Geschäftsführerin des Thüringer Landesfrauenrates, Madeleine Henfling.
„Der Frauenanteil bei den Mandaten in den kommunalen Vertretungen Thüringens betrug im Jahr 2011 gerade einmal 23 Prozent, und lag damit noch unter dem ohnehin geringen Bundesdurchschnitt von 26 Prozent. Die Anzahl der Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeisterinnen ist ebenfalls überschaubar. Nur etwa ein Achtel dieser Positionen sind mit Frauen besetzt„, gibt Rothe-Beinlich zu bedenken und ergänzt: „Im Landtag setzt sich diese Unterrepräsentanz fort. Nur 35 von 88 der derzeitigen Abgeordneten im Thüringer Landtag sind weiblich. Von Gleichberechtigung und paritätischer Besetzung in der Politik fehlt weit und breit jede Spur.„
Diese Realität steht im krassen Gegensatz zu Grundgesetz und Thüringer Verfassung. In Artikel 2 der Thüringer Verfassung ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern garantiert. Artikel 9 der Thüringer Verfassung schreibt fest, dass jede und jeder das Recht auf Mitgestaltung des politischen Lebens im Freistaat hat. Zudem werden das Land, seine Gebietskörperschaften und die Verwaltung explizit aufgefordert, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.
„Doch was ist in den letzten Jahren getan worden, um den Frauenanteil in der Politik zu erhöhen? Die traurige Antwort lautet: Leider so gut wie nichts! Auch das novellierte Gleichstellungsgesetz hat mitnichten zu spürbaren Verbesserungen beigetragen. Andere Länder finden sich mit der Unterrepräsentanz von Frauen nicht so einfach ab. Im Gegenteil, sie haben gesetzlich entgegengesteuert, so wie Frankreich im Jahr 2000. Dort wurde das ‚Gesetz über den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und auf Wahl beruhenden Ämtern‘ verabschiedet. Und genau das ist unser erklärtes Ziel auch in Thüringen„, schließt die grüne Frauenpolitikerin, die sich auf spannende Debatten zu dem Gesetzesvorhaben freut.
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Das Gutachten: „Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit gesetzlicher Paritéregelungen für die Kommunal- und Landtagswahlen in Thüringen“ gibt es hier zum Download:
veröffentlicht am 25.08.2014
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