Nach der fragwürdigen Abschiebung einer Seniorin nach Südkorea und der bürokratischen Blockade ihrer Rückkehr nach Erfurt in den Kreis ihrer Familie, wurde nun ein weiterer Fall menschenverachtender Behördenpraxis der Erfurter Ausländerbehörde bekannt. So erteilte die Behörde einem jungen Syrer ein Arbeitsverbot, damit die damit verbundene Integration nicht die ‚spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet‘ hindere.Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende: „Wir haben genug davon, dass die Erfurter Ausländerbehörde alle paar Wochen im Rampenlicht fragwürdiger Entscheidungen steht. Es ist schwer nachvollziehbar, dass ein junger, motivierter Mensch mit einem Arbeitsverbot belegt wird. Der Ermessensspielraum ist hier zuungunsten des Betroffenen ausgelegt worden, insbesondere die Wortwahl erweckt den Eindruck einer menschenverachtenden Behördenpraxis. Hier braucht es dringend einen Kurswechsel und die nötige Sensibilität im Umgang mit Menschen. Unser Ziel sollte eine Willkommens- und keine Abschreckungsbehörde sein.“Jasper Robeck, Mitglied des Ordnungsausschusses, ergänzt: „Seit Jahren klagen Betroffene über Willkür in der Erfurter Ausländerbehörde. Das Amt ist heillos unterbesetzt, von 92 Planstellen sind nur 52 besetzt. Menschen warten monatelang verzweifelt auf ihre Dokumente, erdulden eine unzuverlässige Kommunikation und bekommen Steine in den Weg gelegt. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Ausländerbehörde arbeitswillige Menschen zum Rumsitzen verdonnert und Anforderungen stellt, die schier unerfüllbar sind. Es braucht jetzt eine Beschwerdestelle, die Betroffene von Behördenwillkür beraten kann und ihnen zur Seite steht. Wir appellieren an alle Stadträt*innen diese mit uns in der nächsten Stadtratssitzung zum Doppelhaushalt einzurichten.“ V.i.S.d.P.: Tely Büchner (0361 655 2030)
Geschäftsführerin
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Erfurter Stadtrat
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
Fon 0361 655 2030
Fax 0361 655 2039
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