Astrid Rothe-Beinlich: Auch politisch verfolgte Schüler/innen und Zwangsumgesiedelte künftig stärker berücksichtigen
Opfer politischer Verfolgung in der DDR erhalten mit der heutigen Entscheidung im Bundesrat ab 2015 mehr Geld. Der Bundesrat beschloss heute eine Aufstockung der sogenannten Opferrenten. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die Anerkennung, Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR sind wichtige Elemente der historischen Aufarbeitung der SED-Diktatur. Deshalb begrüßen auch wir die heutige Entscheidung. Allerdings bleiben hier nach wie vor einige Opfergruppen außen vor„. Als Beispiel nennt Rothe-Beinlich die von Repression und Verfolgung betroffenen Schüler/innen oder Zwangsausgesiedelte.
„Im Sinne dieser bislang vergessenen Opfergruppen hat sich die rot-rot-grüne Koalition verpflichtet aktiv zu werden, um diese künftig ebenfalls im Rahmen des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes zu berücksichtigen„, so die Abgeordnete.
„Unser erklärtes Ziel ist es zudem, weitere Erfordernisse zur Unterstützung von bedürftigen ehemaligen DDR-Heimkindern zu beraten. Wir stellen uns hier eine nichtanrechnungsfähige Entschädigungszahlung vor, die über den Heimkinderfonds hinaus geht. Begleitend dazu werden wir qualifizierte Beratungsstrukturen absichern und zudem die Bildungsarbeit verstärken„, erklärt Rothe-Beinlich abschließend.
Hintergrund
Mit der heutigen Entscheidung steigt der Satz für politisch Verfolgte um 50 auf 300 Euro, für beruflich Verfolgte erhöht sich die monatliche Ausgleichszahlung um 30 auf dann 214 Euro. Auch andere Formen des Freiheitsentzugs wie Zwangsarbeit oder die Einweisung in die Psychiatrie werden anerkannt.
veröffentlicht am 19.12.2014
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