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Grüne Fraktion wirbt für zukunftsgewandtes und praktikables Schulgesetz
„Während CDU und FDP zurück in eine inklusionsfeindliche, durch Sitzenbleiben geprägte Vergangenheit wollen, unterbreiten wir mit unserem Schulgesetzentwurf zukunftsgewandte Vorschläge, um auf aktuelle bildungspolitische Herausforderungen zu reagieren. So wollen wir nicht nur die Schul- und Unterrichtsentwicklung voranbringen und wirksame Entlastung für Lehrkräfte schaffen, sondern gleichzeitig ganz praktische Probleme im Schulrecht lösen.“
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Grüne Fraktion wehrt sich gegen irreführende Aussagen der Opposition zum Schulgesetzentwurf
„Die vorauseilende Kritik der CDU geht völlig ins Leere, da sie auf grundfalschen Aussagen fußt. So schlägt unser Gesetzentwurf sehr moderat den wohnortnahen Ausbau der Gemeinschaftsschulen vor und zwar innerhalb von fünf Jahren dort, wo Grund- und Regelschulen sich bereits an einem Ort beziehungsweise sogar in einem Gebäude befinden. Daraus eine Abwicklung der Regelschulen in Thüringen zu konstruieren, ist mehr als abenteuerlich. Auch die haltlosen Behauptungen, dass Noten oder das Leistungsprinzip abgeschafft werden sollen, ist eine gezielte Irreführung der Öffentlichkeit. Zur Notengebung enthält unser Gesetzentwurf überhaupt keinen Vorschlag und die Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung bedeutet lediglich, dass die Schüler*innen, die erfolgreich in die 11. Klasse versetzt werden, wie in fast allen anderen Bundesländern auch den mittleren Schulabschluss erhalten. Das schafft echte Entlastung für Lehrkräfte und gibt Raum zur individuellen Förderung der Schüler*innen. Leistungslos wird die Klasse 10 am Gymnasium nicht absolviert werden können. Das sollte auch die CDU wissen.“
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Grüne Fraktion nimmt Rechtsgutachten der freien Schulträger sehr ernst
„Wir nehmen das Rechtsgutachten der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger sehr ernst. Es zeigt auf, dass die Rechtslage weniger eindeutig ist, als es das Bildungsministerium dargelegt hat. Die Änderung der bisherigen Abrechnungspraxis hatte das Bildungsministerium damit begründet, dass im jetzigen Gesetz die Verwaltungskosten und die Abschreibungen nicht unter die Finanzhilfe fallen würden. Klar ist jedoch, dass die freien Schulen – wie die staatlichen Schulen auch – eine funktionierende Bildungsverwaltung für den äußeren und inneren Schulbetrieb benötigen. Bisher waren diese Kosten demzufolge im Erstattungsanspruch enthalten. Wir appellieren an das Bildungsministerium zur bisherigen und viele Jahre bewährten Abrechnungspraxis zurückzukehren.“
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