Rothe-Beinlich und Pfefferlein begrüßen Vorstoß zur Streichung des Paragrafen 219a
Die Landtagsabgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich und Babett Pfefferlein, begrüßen den Beschluss der Thüringer Landesregierung, sich der Bundesratsinitiative von Berlin, Brandenburg, Hamburg und Bremen zur Streichung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche in §219a Strafgesetzbuch anzuschließen.
Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist für Frauen mit hohen psychischen Belastungen verbunden. „Umso wichtiger ist es, dass Frauen, die sich nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung für einen Abbruch entscheiden, schnell und unbürokratisch Ärztinnen und Ärzte finden, die einen solchen Eingriff vornehmen“, sagt Astrid Rothe-Beinlich. Dafür sei es richtig und erforderlich, wenn Medizinerinnen und Mediziner auch im Internet darüber informieren dürfen, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem Leistungsspektrum gehören. Das Verbot der „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ in §219a Strafgesetzbuch erschwert eine solche sachliche Information. „§219a gefährdet damit letztlich die Gesundheit betroffener Frauen, indem dieses Verbot die Suche nach geeigneten Ärztinnen und Ärzten behindert“, erklärt Babett Pfefferlein, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion.
Hintergrund der Forderung nach Streichung des §219a Strafgesetzbuch ist die Verurteilung einer Ärztin durch das Amtsgericht Gießen wegen Verstoßes gegen das „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“, nachdem diese Informationen hierzu auf ihrer Internetseite veröffentlicht hatte. „Die Verurteilung basierte auf der Strafanzeige einer populistischen Initiative fanatischer Abtreibungsgegner, die Folgen dieser Vorschrift aus dem Jahr 1933 sind nicht länger hinnehmbar“, unterstreicht die justizpolitische Sprecherin der grünen Fraktion Astrid Rothe-Beinlich abschließend.
veröffentlicht am 12.12.2017
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