Frühkindliche Bildung stärken – zum Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung

Zur 1. Lesung des Gesetzes am 2. Juni 2017 im Thüringer Plenum erklärt Astrid Rothe-Beinlich: „Zu guter frühkindlicher Bildung gehört ein Dreiklang: Bildung, Erziehung und Betreuung.“

veröffentlicht am 02.06.2017

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Verwandte Artikel