Für körperliche und sexuelle Selbstbestimmung

Grüne unterstützen Forderung nach Abschaffung des Paragrafen 219a

Unter dem Motto „Jetzt erst recht! Keine Kompromisse #wegmit219a – Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar“ ruft am morgigen Samstag, dem 26. Januar, ein breites Bündnis von sozialen Institutionen und Parteien bundesweit zu Aktionen auf. Damit wird deutschlandweit auf die Forderung nach Streichung des § 219a „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ aufmerksam gemacht. Dazu erklärt Babett Pfefferlein, gesundheits- und frauenpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Es ist absurd: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten, aber straffrei, tabuisiert und hart umkämpft. Klar ist: Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht weiter kriminalisiert werden! Und es ist absurd, dass im Jahr 2019 der Kommentar zu einem Paragraph aus dem Jahr 1933 heutigen Frauenärztinnen und -ärzten verwehrt, Informationen zu professioneller ärztlicher Versorgung frei zugänglich zu machen. Wir sagen ganz klar: Alle Menschen haben das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Frauen sollen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminalisierung entscheiden können. Dabei haben sie ein Recht auf Information und freiwillige Beratung. Politik und Rechtsprechung müssen dieses hohe Gut schützen, wir brauchen eine vernünftige Bundesregelung dazu„, so Babett Pfefferlein.

Restriktive Regelungen haben zu keiner Zeit geholfen, werdendes Leben vor einem Abbruch der Schwangerschaft zu schützen. Stattdessen brachten sie viele Frauen in entwürdigende und lebensgefährliche Situationen. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, die Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen. Dazu braucht es ein funktionierendes Beratungsnetz, aber auch mutige und ihrem Eid verpflichtete Ärzt*innen, die Frauen in schwierigen Lebenssituationen helfen und begleiten, ohne sich dabei strafbar zu machen,“ ergänzt die grüne Justipolitikerin Astrid Rothe-Beinlich und bekräftigt erneut die Unterstützung derer, die sich für konsequente Selbstbestimmung aller stark machen.


Hintergrund:
Hintergrund des bundesweiten Aktionstages ist das am 12. Dezember 2018 von der Bundesregierung vorgelegte Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschafts-Konflikten“. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Situation von Ärzten, Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen und ungewollt Schwangeren nicht verbessern, sie tragen vielmehr zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollten Schwangerschaften bei“, kritisiert das Aktionsbündnis. „Nur eine Streichung des veralteten § 219a StGB schafft Rechtssicherheit für Ärzte und setzt das Menschenrecht auf Information über sexuelle Gesundheit, Schwangerschaft und alle damit verbundenen Fragen um.“

veröffentlicht am 26.01.2019

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