23.02.2018 Astrid Rothe-Beinlich begründet den Alternativantrag zur Verwendung von Zuweisungen aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR: Wir wollen eine gezielte Verwendung für Aufarbeitung – Rehabilitation, Wiedergutmachung, Aufklärung und Bildung – sowie einen schnell verfügbaren Fonds für soziale Härtefälle. Im Thüringer Landtag am 23.2.2018
veröffentlicht am 23.02.2018
SED-Gelder verstärkt für Aufarbeitung einsetzen
Astrid Rothe-Beinlich: Mittel aus Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR sollen Betroffenen zugutekommen
Aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR sind gemäß Mitteilung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) rund 185 Mio. Euro für eine Ausschüttung an die neuen Bundesländer vorgesehen. Auf den Freistaat Thüringen dürften davon rund 30 Mio. Euro entfallen.
Dazu und zur Debatte und Beschlussfassung im Plenum des Thüringer Landtags erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Aufarbeitung der Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
„Die Aufarbeitung des SED-Unrechts ist und bleibt eine der Kernaufgaben der Erinnerungs- und Gedenkkultur in Thüringen. Deswegen haben wir das auch genau so im Koalitionsvertrag formuliert. Aufarbeitung verstehen wir als festen Bestandteil des täglichen Wirkens von Landtag und Landesregierung im Freistaat Thüringen. Das haben wir nun auch mit einem Antrag zur Verwendung der in Aussicht gestellten Mittel bekräftigt. Rot-Rot-Grün will die Gelder uneingeschränkt für Aufarbeitung, Aufklärung und Wiedergutmachung einsetzen.„
Die Schwierigkeit besteht in einer Verwaltungsvereinbarung, die Bund und Länder 1994 geschlossen haben. Diese schränkt den Einsatz der Mittel auf Investitionen oder investitionsfördernde Maßnahmen ein.
„Dadurch werden zum Beispiel Forschungsprojekte zu den bisher von den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen nicht erfassten Personen oder Personengruppen, wie verfolgte Schüler oder Christen in der DDR, ausgeschlossen„, beklagt Rothe-Beinlich. Leider zeigt der Bund bisher wenig Bereitschaft, an der Verwaltungsvereinbarung Änderungen zuzulassen, somit scheitern derzeit auch andere Verwendungsmöglichkeiten.
„Wir wollen daher vereinbarungsgemäß einen Teil der Gelder für die Modernisierung der im Freistaat existierenden Erinnerungs- und Gedenkorte als Stätten der Bildung, Aufklärung und wissenschaftlicher Aufarbeitung einsetzen. Einen Schwerpunkt für mich stellt die Nutzung des Gerichtssaales in Gera für die Erinnerungsstätte Amthordurchgang und die Herrichtung der Freizellen der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Suhl dar„, so die Grünenpolitikerin weiter.
„Besonders wichtig ist uns die Einrichtung eines Fonds für soziale Härtefälle oder bisher nicht berücksichtigte Gruppen von Opfern des SED-Unrechts. Denn ich weiß, es gibt nicht wenige Betroffene von SED-Unrecht, die bisher nicht die Möglichkeit der Rehabilitierung und Wiedergutmachung erhalten haben. Die Gründe dafür waren vielfältig: Weil sie einer bisher nicht erfassten Opfergruppe angehören oder die in den Gesetzen festgeschriebenen Fristen verstreichen lassen mussten. Oder weil sie aufgrund der mit dem Verfahren der Wiedergutmachung verbundenen psychischen Belastung bisher nicht in der Lage waren, sich dem Verfahren zu stellen. Diesen Betroffenen wollen wir schnell und unkompliziert helfen können, bei manchen drängt auch die Zeit.
Diesen Fonds gilt es, am besten zusammen mit den anderen Ländern schnell aufzubauen. Aber auch dafür muss mit dem Bund verhandelt werden. Ich hoffe sehr, dass wir dies nach dem nun im Landtag erfolgten Beschluss schnell umsetzen können„, schließt Astrid Rothe-Beinlich
Hintergrund:
Am 31. Mai 1990 hatte die Volkskammer der DDR das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen – PartG-DDR – beschlossen. Das Gesetz stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In- und Ausland unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission (§ 20 b Abs. 3 PartG-DDR). Von diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich.
Nach längerem Rechtsstreit mit Schweizer Banken zum Vermögen der Novum Handelsgesellschaft sind aus diesen Mitteln nun Auszahlungen von rund 185 Millionen Euro an die neuen Länder und Berlin in Aussicht gestellt. Die Mittel sind zweckgebunden und nach den Maßgaben der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie innerhalb einer bestimmten Frist einzusetzen. Für Thüringen wurden ca. 30 Mio. in Aussicht gestellt
Meldung vom 23.02.2018
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