Gewalttätige Neonazi-Kundgebungen vor dem 1. Mai in Gera

Astrid Rothe-Beinlich fragte im Landtag nach und fordert mehr Engagement der Geraer Stadtspitze

Kurz vor dem 1. Mai fanden in Gera zwei Standkundgebungen und ein Aufzug von Neonazis statt. Am Rande desselben kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Versammlungsteilnehmer, der laut Presseberichten danach von der Versammlung ausgeschlossen wurde.
Die Landtagsabgeordnete Astrid Rothe-Beinlich hat dies zum Anlass für eine Mündliche Anfrage im Landtag genommen: Wer hat die Kundgebungen und den Aufmarsch wann und mit wievielen Teilnehmenden bei der Stadt Gera angemeldet? Mit welchen Auflagen wurden diese genehmigt? Und was passierte genau am Rande des Aufmarsches?

Für die Landesregierung hat das Innenministerium die Fragen in der Plenarsitzung des Landtages beantwortet. Demzufolge hat die Vorsitzende des sogenannten Stützpunktes Ostthüringen vom „III. Weg“ die beiden öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel in Gera angemeldet. Es sollten jeweils fünf Personen teilnehmen. Den Aufmarsch mit geplanten 35-40 Teilnehmenden hat der Vorsitzende des so genannten Stützpunkts Vogtland angemeldet. „Bei ersterer dürfte es sich um Anika ehem. Wetzel, jetzt wohl Metze handeln,“ bemerkt Rothe-Beinlich. „Der zweite dürfte Rico Döhler sein„. Beides sind bekannte Rechtsextremisten.

Alle drei Versammlungen seien am 20. April 2017 angemeldet worden, erklärte das Innenministerium im Landtag. Am Tage darauf hat die Stadt Gera die Genehmigung für alle drei Kundgebungen der Rechtsextremisten erteilt. „Abgesehen davon, daß der 20. April für Rechtsextremisten ein äußerst wichtiges Datum darstellt, ist die Genehmigungsgeschwindigkeit der Stadt Gera beachtlich,“ kommentiert die grüne Landtagsabgeordnete.
Warum lässt sich eine Stadtverwaltung von Rechtsextremen derart treiben, während sie es nicht schafft, die Geraer Bürgerschaft über erteilte Genehmigungen auch nur zu informieren? Meine Anfrage im Landtag ist genau deswegen erst nötig geworden„, führt Rothe-Beinlich aus. „Der Teil der Bürgerschaft Geras, der sich aktiv gegen Neonazis engagiert, fühlt sich von der Stadtverwaltung, von der Oberbürgermeisterin, leider eher vernachlässigt. Dem Ruf der Stadt Gera wird so insgesamt kein Gefallen getan. Zum Glück hat Gera am 1. Mai gezeigt, daß in Gera Rechtsextremisten nicht geduldet sind. Der Impuls dafür ging wesentlich vom Bündnis Gera gegen Rechts und dessen Partnerorganisationen aus, nicht von der Stadtspitze.

Am Rande des Neonazi-Aufzugs kam es dann tatsächlich zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Anlass dafür war eine Flyerverteilung durch die Versammlungsteilnehmer, so der Innenstaatssekretär. Ein Passant lehnte die Annahme eines angebotenen Flyers ab bzw. ließ diesen zu Boden fallen. Daraufhin wurde er von dem Verteiler körperlich attackiert und erhielt von diesem einen Faustschlag. Zu weiteren Gewalttätigkeiten kam es durch das schnelle Eingreifen der Polizei nicht mehr. Gegen den Gewalttäter wurde Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.
*Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass Rechtsextremisten ihre Ziele häufig auch rücksichtslos mittels Gewalt verfolgen und diese stets einer konsequenten staatlichen Reaktion bedarf.* – „Diesem Satz des Staatssekretärs kann man sich hier nur anschließen„, so Rothe-Beinlich, die abschließend ergänzt: „Leider vermisse ich das bei der Geraer Verwaltung. Konsequenz ist mehr als die simple Ausführung von manchen Gesetzen, nämlich die kreative und konsequente Nutzung vorhandener rechtsstaatlicher Mittel„.

Meldung vom 10.05.2017

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