Astrid Rothe-Beinlich: Endlich unnötigen Druck auf die Opfer politischer Verfolgung beenden
Der Bundesrat hat heute beschlossen, sich mit einem Gesetzentwurf, der in den Bundestag eingebracht wird, dafür einzusetzen, dass die Antragsfristen in den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen abgeschafft werden.
Wenn der Bundestag dem folgt, könnten die Opfer politischer Verfolgung in der früheren DDR dauerhaft ihre Rehabilitierung beantragen. Bisher sind entsprechende Anträge nur bis zum 31. Dezember 2019 möglich, Anträge auf Folgeleistungen bis zum 31. Dezember 2020.
Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Aufarbeitung der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt dazu:
„Ich begrüße diesen Beschluss des Bundesrates sehr. Mit unserem einstimmigen Landtagsbeschluss vom Dezember hatten wir uns ja auch genau dafür stark gemacht. Ich hoffe, dass sich der Bundestag dem ohne Einschränkungen anschließt. Die bisherige Fristenregelung hat die Betroffenen, die oftmals bis heute unter den psychischen Folgen ihrer Verfolgung leiden, zusätzlichem und absolut unnötigem Druck ausgesetzt. Diesen Druck gilt es schnellstmöglich zu beenden und die Fristen abzuschaffen.
Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze müssen aus meiner Sicht an mehreren Stellen verändert werden,“ so Rothe-Beinlich weiter „So gibt es Defizite bei Rehabilitation und Wiedergutmachung. Zu viele Betroffene fallen durch die Vorgaben der Gesetze, weil sie einer bisher nicht berücksichtigten Opfergruppe angehören oder eben bisher nicht in der Lage waren, den schmerzhaften Prozess einer Rehabilitation und Wiedergutmachung für sich anzugehen, oder weil es ihnen beispielsweise bisher nicht gelang, hinreichende Nachweise für die erlittene Verfolgung zu bekommen. Bei den einzubeziehenden Opfergruppen sowie erleichterter Nachweisführung oder Höhe und Gewährung der Opferpension besteht in jedem Falle Handlungsbedarf. So fehlen bis heute zum Beispiel die verfolgten Schüler„, erläutert Astrid Rothe-Beinlich.
„Wir begrüßen weiterhin, dass kein Schlussstrich unter die Überprüfungen auf Mitarbeit beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit gezogen wird. Auch hier hätte die Befristungsfalle am 31.12.2019 zugeschlagen.
Wir haben uns im Landtag dazu deutlich positioniert. Unser Fokus wäre bei einer erneuten Überprüfung auf das Auftauchen neuer Belege oder Gesichtspunkte gerichtet gewesen. Die vom Bundesrat beschlossene Regelung übererfüllt hier demzufolge sogar unsere Anliegen„, schließt die Grünenpolitikerin.
veröffentlicht am 02.02.2018
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