Zur Abschiebung einer fünfköpfigen albanischen Familie aus Obermehler
Am Mittwoch, den 27.04.2016 wurde in der Gemeinschaftsunterkunft in Obermehler früh morgens um 5:00 Uhr die Abschiebung einer fünfköpfigen albanischen Familie versucht und teilweise auch durchgeführt. Da eine Tochter nicht anwesend war, wurde entschieden die Familie zu trennen. Der Vater und eine elfjährige Tochter hatten lediglich 10 Minuten Zeit sich zu verabschieden und wurden anschließend nach Albanien abgeschoben, während die Mutter und zwei weitere Kinder in Deutschland verblieben. Diese sollen nun bis Montag entscheiden, ob sie „freiwillig ausreisen“.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Ich bin überaus entsetzt über die Vorgehensweise des Landratsamtes. Das Vorgehen ist inakzeptabel und unmenschlich. Wenn fünf Uhr am frühen Morgen eine fünfköpfige albanische Familie mit drei Kindern unter großem Polizeiaufgebot aus den Betten geholt wird, dann die Familie auseinander gerissen wird, ein Teil der Familie abgeschoben wird, um damit den anderen Familienteil quasi zur „freiwilligen“ Ausreise zu zwingen, dann läuft hier etwas gewaltig falsch. Ich erwarte auch vom Unstrut-Hainich-Kreis, dass der grundgesetzlich garantierte Schutz der Familie eingehalten wird. Bei dem vorliegenden Fall wurde offenkundig auch der Abschiebeerlass des Landes missachtet, der insbesondere das Kindeswohl in den Vordergrund stellt und auch Abschiebungen über Nacht durch die Ausländerbehörden verhindern soll. Seitens der staatlichen Stellen, sollte nun schnellstens die Abschiebung des Vaters und der elfjährigen Tochter rückgängig gemacht werden und der Familie ein dauerhaftes Bleiberecht eingeräumt werden„, fordert die grüne Flüchtlingspolitikerin, die in Mühlhausen auch ein Abgeordnetenbüro hat.
Tino Gaßmann, Kreistagsmitglied und Sprecher der Grünen im Kreis zeigt sich ebenfalls entsetzt und ergänzt:
„Das Vorgehen der Behörden hier war grundfalsch. Die Nichtanwesenheit einer Tochter zum Anlass der Familientrennung zu nehmen, ist jedenfalls voll und ganz abzulehnen. Ich hoffe, dass dieses in meinen Augen rechtswidrige Vorgehen und die Familientrennung nun schnellstens rückgängig gemacht werden. Das Unrecht, was dieser Familie wiederfahren ist, sollten ebenfalls schnellstens aufgearbeitet und durch ein dauerhaftes Bleiberecht wieder gutgemacht werden. Insbesondere eine Tochter der Familie ist psychisch stark belastet und aktuell in ambulanter Behandlung im Ökumenischen Hainichklinikum“, so Gaßmann abschließend.
veröffentlicht am 28.04.2016
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