Astrid Rothe-Beinlich: Das Recht auf Asyl ist nicht verhandelbar
Der Bundesrat wird am kommenden Freitag, den 19. September darüber entscheiden, ob die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a AsylVfG eingestuft werden. Der im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf von CDU und SPD sieht zudem vor, die Wartefrist von Asylsuchenden vor Ausübung einer Beschäftigung von neun Monaten auf drei Monate zu verkürzen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Wir fordern die Thüringer Landesregierung auf, sich im Bundesrat klar gegen die geplante Asylrechtsänderung zu positionieren. Das individuelle Grundrecht auf Asyl darf keinen faulen Kompromissen zum Opfer fallen. Es ist schlichtweg verlogen, die Gefahrenlage Einzelner per Gesetz zu definieren – denn die Würde des Menschen muss unabhängig von der Herkunft unantastbar bleiben. So gibt es auf dem Westbalkan immer noch viele Menschen, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe massiv diskriminiert und verfolgt werden. Insbesondere die Minderheitenangehörigen der Roma, Ashkali und Ägypterinnen und Ägypter sind von extremer Armut, Verfolgung und Ausgrenzung betroffen und haben oftmals weder Zugang zu Bildung noch zur Gesundheitsversorgung. Die humanitäre Verantwortung, Flüchtlinge aufzunehmen, die bei uns Schutz vor Krieg, Verfolgung und Diskriminierung suchen, lässt sich nicht wie Vieh auf einem Jahrmarkt verhandeln. Daher darf es keine Zustimmung im Bundesrat geben – auch nicht von grünmitregierten Ländern.„
Die grüne Flüchtlingspolitikerin Astrid Rothe-Beinlich verlangt hingegen die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Bundesebene und weist darauf hin, dass diese Abschaffung auch die Kommunen massiv entlasten würde. „Die Asylsuchenden würden dann nicht nur einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und zwar ohne Vorrangprüfung. Auch stünden ihnen Sprachkurse vom ersten Tag an offen, eine Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen würde deutlich erleichtert, ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht und die soziale Gleichstellung würden den Asylsuchenden zusätzlich helfen, ein selbstbestimmtes Leben ohne staatliche Leistungen und der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zu führen„, so die bündnisgrüne Flüchtlingspolitikerin.
Mit Blick auf die anstehenden Sondierungen und Koalitionsverhandlungen in Thüringen fordert Rothe-Beinlich eine deutliche Kehrtwende in der Flüchtlingspolitik. „So braucht es nicht nur ein landesweites Unterbringungskonzept, welches die notwendigen Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige und selbstbestimmte Flüchtlingsunterbringung beschreibt. Auch wollen wir Modellprojekte in den Landkreisen finanzieren, welche die dezentrale Unterbringung konzeptionell voranbringen. Unser Ziel ist es, perspektivisch die Gemeinschaftsunterbringung in Thüringen komplett zu beenden. Dass CDU und SPD in Thüringen auf Grundlage einer schnell durchgepeitschten Verordnung die Kommunen hingegen lediglich bei der Schaffung von weiteren Plätzen in der Gemeinschaftsunterbringung unterstützen, die dezentrale Unterbringung in Wohnungen jedoch komplett außer Acht lassen, ist aus unserer Sicht eine politische Bankrotterklärung. Diese Verordnung muss umgehend zurück genommen werden„, so Rothe-Beinlich abschließend, die wie andere Grünenpolitikerinnen- und Politiker den Aufruf „Das Recht auf Asyl gilt ohne Kompromisse“ unterstützt.
Weitere Informationen unter www.recht-auf-asyl.de
veröffentlicht am 17.09.2014
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