Astrid Rothe-Beinlich wirft Landesregierung flüchtlingspolitische Ignoranz vor
Das Thüringer Innenministerium hat kurz vor den Wahlen eine neue Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erlassen, die mit dem heutigen Tag in Kraft tritt. Demnach erhalten die Kommunen 7.500 Euro für jeden neugeschaffenen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft. 600 Unterbringungsplätze sollen damit insgesamt finanziert werden. Die dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden in Wohnungen wird hingegen nicht finanziell unterstützt. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Der schwarz-roten Landesregierung gelingt es bis zum Schluss dieser Legislatur, flüchtlingspolitisch auf ganzer Linie zu versagen. Mit dieser neuen Verordnung wird die viel gepriesene Willkommenskultur einmal mehr und vollumfänglich ad absurdum geführt. Es wird alleinig auf Gemeinschaftsunterbringung gesetzt, obwohl seit langem bekannt ist, dass eine dezentrale Unterbringung sowohl dem Wunsch der Betroffenen nach Privatsphäre entspricht, als auch die Integration erleichtert. Außerdem ist dezentrale Unterbringung für viele Kommunen einfacher und kostengünstiger zu realisieren. Die einseitige finanzielle Förderung der Gemeinschaftsunterbringung führt damit genau in die falsche Richtung. Mit dieser wird eine Form der Flüchtlingsunterbringung zementiert, die auf Ausgrenzung statt auf Teilhabe setzt. Da hilft die leise Kritik der Thüringer Ausländerbeauftragten leider wenig. Wir hätten uns von der Thüringer SPD ein klares Nein zu den Plänen im Kabinett erwartet. Dass dieses Veto ausgeblieben ist, zeigt einmal mehr, wie wenig glaubwürdig die SPD seit Jahren in der Flüchtlingspolitik agiert.„
Die bündnisgrüne Flüchtlingspolitikerin fordert schon seit langem vom Land ein gemeinsam mit den Kommunen sowie den Hilfs- und Flüchtlingsorganisationen entwickeltes, tragfähiges Landeskonzept für eine menschenwürdige dezentrale Unterbringung und die Ausgestaltung der sozialen Unterstützungsstrukturen.
„Dass es ein solches Unterbringungskonzept nicht gibt, ist ein unglaublicher Missstand und Ausdruck der flüchtlingspolitischen Ignoranz. Wir werden in der kommenden Legislatur ein solches Konzept umgehend einfordern und gern auch mit erarbeiten, um den Flüchtlingen in Thüringen eine menschenwürdige Unterbringung zu garantieren und die Kommunen finanziell bei Unterbringung und Integration zu unterstützen. Die gegenwärtige Verordnung ist jedoch ein Schlag ins Gesicht aller, die sich seit Jahren für eine verbesserte Unterbringung und die Schaffung moderner und menschenwürdiger Unterbringungskonzepte stark machen„, so Rothe-Beinlich abschließend.
veröffentlicht am 29.08.2014
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