GRÜNE fordern Schließung der Gemeinschaftsunterkunft am Flutgraben in Meiningen

Astrid Rothe-Beinlich: Landrat hat menschenwürdige Unterbringung sicherzustellen

Der Thüringer Flüchtlingsrat hat nach einer Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft am Flutgraben in Meiningen die Schließung derselben gefordert. In dieser als Gemeinschaftsunterkunft genutzten Mehrzweckhalle wurden durch den Flüchtlingsrat massive Mängel, vor allem die fehlende Privatsphäre, eine desolate Unterbringung der Asylsuchenden und zudem übergriffiges Sicherheitspersonal festgestellt. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:

Die Schließung der Gemeinschaftsunterkunft am Flutgraben betrachten wir unter den gegebenen Umständen als überfällig. Wir erwarten daher vom Landrat des Kreises Schmalkalden-Meiningen, dass er seiner Verantwortung für eine menschenwürdige Unterbringung der in Meiningen lebenden Asylsuchenden endlich nachkommt. Hier hat der Landrat unserer Auffassung nach bisher vollständig versagt. Es kann nicht sein, dass angesichts massiv gesunkener Geflüchtetenzahlen noch immer Menschen in einer Mehrzweckhalle leben müssen, in der die Wohnbereiche lediglich durch Bauwände und Planen getrennt sind. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass die Asylsuchenden hier entweder bewusst schikaniert werden sollen oder die Kreisverwaltung nicht in der Lage ist, vernünftige Unterkünfte zu organisieren. Beides wäre fatal„.

Die grüne Flüchtlingspolitikerin ist zudem entsetzt über die Äußerungen des Landrates im Hinblick auf die Kritik des Flüchtlingsrates: „Der Hinweis des Landrates auf vermeintlich gewaltbereite Asylsuchende, als Reaktion auf die Kritik des Flüchtlingsrates, ist billige Ablenkung vom eigenen Versagen. Zudem sollte sich der Landrat wohl die Frage stellen, was die Ursache für Unzufriedenheit und Konflikte in solch lagerähnlicher Unterbringung ist. Auch der Vorwurf, das Land würde die Landkreise für die Aufgaben in diesem Bereich nicht ausreichend finanzieren, ist falsch. Der Landkreis bekommt 7.500 Euro für jeden neu geschaffenen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft sowie die laufenden Kosten im Bereich Asyl erstattet. Fakt ist, dass die dezentrale Unterbringung in Wohnungen, die ebenfalls vom Land bezuschusst wird, die Integrationschancen wesentlich verbessert und zudem erklärtes politisches Ziel bleibt„, so Rothe-Beinlich abschließend.

veröffentlicht am 10.08.2016

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