Astrid Rothe-Beinlich: Verzicht auf Letztentscheidungsrecht des Ministers stärkt Unabhängigkeit der Justiz
Schon im Koalitionsvertrag hat sich Rot-Rot-Grün deutlich dafür ausgesprochen, die Unabhängigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu stärken. Hierzu sollten auch neue Regelungen der Selbstverwaltung der Stärkung der Judikative geprüft werden.
„Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines neuen Richter- und Staatsanwältegesetzes wird ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht“, freut sich die justizpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Astrid Rothe-Beinlich.
„Der Gesetzentwurf stärkt die Beteiligungsrechte der Richter*innen und Staatsanwaltschaften und beinhaltet den wichtigen Verzicht auf das Letztentscheidungsrecht des Ministers bei Beförderungen. Dass künftig in streitigen Fällen, vor der letztlichen Entscheidung des Justizministers, der Richterwahlausschuss beteiligt werden soll, stärkt nicht zuletzt die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Thüringer Justiz“, so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
„Wir sind nun gespannt auf die parlamentarische Debatte im nächsten Plenum dazu. Sicher wird es dann auch noch die Gelegenheit geben, sich im Fachausschuss dezidiert mit den einzelnen Änderungsvorhaben zu befassen und dazu auch die entscheidenden Akteurinnen und Akteure anzuhören.
Sicher sind wir uns jedoch, dass wir mit Rot-Rot-Grün zeitnah ein modernes und die Justiz stärkendes Gesetz verabschieden werden und hoffen hier auch auf breite Unterstützung„, schließt die Grünenpolitikerin.
veröffentlicht am 27.02.2018
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