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Grüne Fraktion besteht auf Erfüllung des Finanzhilfeanspruchs für freie Schulen

Astrid Rothe-Beinlich sieht verringerte Abschlagszahlungen durch das Land kritisch

Die freien Schulträger erhalten vom Bildungsministerium in diesem Jahr bislang nur verringerte Abschlagszahlungen ihrer gesetzlich garantierten Finanzhilfe. Dadurch müssen sie finanziell erheblich mehr in Vorleistung gehen, als dies bislang der Fall war. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir sind schon sehr verwundert darüber, dass das Bildungsministerium die vollständige Auszahlung der Finanzhilfe immer noch hinauszögert. Unsere Fraktion sieht das sehr kritisch und besteht auf die Erfüllung des Finanzhilfeanspruchs für die freien Schulen – und das nicht erst am Jahresende. Schließlich müssen die freien Schulen selbstverständlich allen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen und das bei steigenden Kosten. Gerade die kleinen Träger und von Elterninitiativen getragenen Schulen können dies gar nicht leisten.“

In Richtung CDU-Landtagsfraktion weist die grüne Bildungspolitikerin darauf hin, dass die von ihrer Fraktion durchgesetzte globale Minderausgabe die Situation für das Bildungsministerium zusätzlich erschwert hat. „Es war klar, dass der Bildungsetat auf Kante genäht war. Zur ganzen Wahrheit gehört, dass die CDU-Fraktion die Finanzierung der freien Schulen damit zusätzlich in die Bredouille gebracht hat. Nichtsdestotrotz muss das Bildungsministerium die monatlichen Abschläge jetzt endlich nach und künftig in voller Höhe auszahlen“, betont Rothe-Beinlich abschließend.

Bei Rückfragen:

Anika Schidda

Pressesprecherin

anika.schidda@gruene-thl.de

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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